Herr Pamperin erläutert zur Entgeltordnung, dass die Preise unverändert bleiben sollen. Die Kalkulation wurde durch eine externe Firma erstellt.

Frau Poltier erläutert auf Nachfrage, dass Gegenstände weiter genutzt werden, auch wenn die Nutzungsdauer (gemäß Abschreibungstabelle des Landes) abgelaufen ist.

 

Beschluss: 007/18/30

Die Stadtvertretung der Stadt Boizenburg/Elbe beschließt auf ihrer Sitzung am 22.02.2018 die Entgeltordnung der Stadt Boizenburg/Elbe zum Naturerlebnisbad und Freizeitplatz Boizenburg ab dem 01.03.2018