Beschluss: geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 5, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Frau Basedow fragt, warum dieses Grundstück von der Stadt verkauft werden soll. Weiterhin fragt sie nach, ob die Anwohnerin tatsächlich an ihr Grundstück gelangen kann.

 

Herr Pamperin erwähnt, dass es sich nicht um den Grundstücksverkauf, sondern um die Änderung der Nutzung als öffentlicher Weg handelt. Der Verkauf bedarf einer weiteren Beschlussvorlage.

 

Frau Pohlmann möchte wissen, ob der Anwohnerin auch das Grundstück von der Stadt zum Kauf angeboten wurde. Das ist Herrn Pamperin nicht bekannt.

 

Frau Pohlmann stellt den Antrag, dass die Verwaltung beauftragt werden soll, bei nachfolgenden Verkaufsverhandlungen alle anliegenden Grundstückseigentümer mit einzubeziehen. 

 

Die Ausschussmitglieder stimmen diesem Antrag zu.

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtvertretung beschließt die Einziehung des öffentlichen Weges  Flurstück 23 der Flur 2 Gemarkung Bahlendorf. Ein entsprechender Antrag ist bei der Verkehrsaufsichtsbehörde des Landkreises Ludwigslust-Parchim zu stellen.

 

 

Begründung: zum Antrag an die Verkehrsbehörde

 

Die Stadt Boizenburg/Elbe beantragt die Einziehung des öffentlichen Weges Flurstück 23 der Flur 2 Gemarkung Bahlendorf.

 

Das Flurstück 23 der Flur 2 Gemarkung Bahlendorf hat keine Verkehrsbedeutung mehr.

 

 

Das Grundstück „Hochwasserweg 10, 19258 Bahlendorf“ (Flurstück 22 der Flur 2 Gemarkung Bahlendorf) ist von zwei Seiten an das öffentliche Verkehrsnetz angebunden, durch die nicht ausgebaute (und jetzt einzuziehende) Wegefläche des Flurstückes 23 der Flur 2 Gemarkung Bahlendorf und durch den ausgebauten Hochwasserweg (Bodenordnungsverfahren) in Bahlendorf. Die Anbindung über das Flurstück 22 der Flur 2 Gemarkung Bahlendorf an das öffentliche Verkehrsnetz hat keine Verkehrsbedeutung mehr.