Sitzung: 26.09.2017 Finanzausschuss
Beschluss: geändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 5, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Frau Basedow fragt,
warum dieses Grundstück von der Stadt verkauft werden soll. Weiterhin fragt sie
nach, ob die Anwohnerin tatsächlich an ihr Grundstück gelangen kann.
Herr Pamperin
erwähnt, dass es sich nicht um den Grundstücksverkauf, sondern um die Änderung
der Nutzung als öffentlicher Weg handelt. Der Verkauf bedarf einer weiteren
Beschlussvorlage.
Frau Pohlmann möchte
wissen, ob der Anwohnerin auch das Grundstück von der Stadt zum Kauf angeboten
wurde. Das ist Herrn Pamperin nicht bekannt.
Frau Pohlmann stellt
den Antrag, dass die Verwaltung beauftragt werden soll, bei nachfolgenden
Verkaufsverhandlungen alle anliegenden Grundstückseigentümer mit
einzubeziehen.
Die Ausschussmitglieder stimmen diesem Antrag zu.
Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung beschließt die Einziehung des öffentlichen Weges Flurstück 23 der Flur 2 Gemarkung Bahlendorf.
Ein entsprechender Antrag ist bei der Verkehrsaufsichtsbehörde des Landkreises
Ludwigslust-Parchim zu stellen.
Begründung: zum Antrag an die Verkehrsbehörde
Die Stadt Boizenburg/Elbe
beantragt die Einziehung des öffentlichen Weges Flurstück 23 der Flur 2
Gemarkung Bahlendorf.
Das Flurstück 23 der Flur 2
Gemarkung Bahlendorf hat keine Verkehrsbedeutung mehr.
Das Grundstück
„Hochwasserweg 10, 19258 Bahlendorf“ (Flurstück 22 der Flur 2 Gemarkung
Bahlendorf) ist von zwei Seiten an das öffentliche Verkehrsnetz angebunden,
durch die nicht ausgebaute (und jetzt einzuziehende) Wegefläche des Flurstückes
23 der Flur 2 Gemarkung Bahlendorf und durch den ausgebauten Hochwasserweg
(Bodenordnungsverfahren) in Bahlendorf. Die Anbindung über das Flurstück 22 der
Flur 2 Gemarkung Bahlendorf an das öffentliche Verkehrsnetz hat keine
Verkehrsbedeutung mehr.