Herr Pamperin berichtet, dass der Bürgermeister am 20.09.2017 eine haushaltswirtschaftliche Sperre über alle Ansätze für Aufwendungen und Auszahlungen gemäß § 51 KV M-V verhängt hat.

 

Aufgrund dieser negativen finanziellen Effekte für das Haushaltsjahr 2017 wurde die Haushaltssperre notwendig:

 

Mindereinzahlungen Ausbaubeitrag Bretternhof                           582 T€

(2018 gehen ca. 217 T€ nach Endabrechnung ein)

Rückzahlung Gewerbesteuer                                                     260 T€

keine Verkäufe Gewerbegebiet                                                                             100 T€

verringerte Zuweisungen Anteile Einkommensteuer                      83 T€

nicht genehmigter Investitionskredit 2017                                97 T€  

                                                                                                     1.122 T€

 

Weiterhin wurden bisher im Haushaltsjahr 2017 ca. 250 T€ überplanmäßige oder außerplanmäßige investive Auszahlungen beschlossen. Abweichend von den Vorjahren sind derzeit keine wesentlichen investiven Mehreinzahlungen zu verzeichnen.

 

Die Inanspruchnahme gesperrter Beträge bzw. die Aufhebung der Haushaltssperre kann nur im Einvernehmen mit der Stadtvertretung erfolgen.

 

Am 12.09.2017 fand in Ludwigslust eine Beratung mit der Kommunalaufsicht des Landkreises zu den Themen Nachtragshaushalt 2017 und Haushalt 2018 statt. Teilgenommen haben Herr Heinrich, Herr Gohsmann, Herr Wilmer, Herr Jäschke und Herr Pamperin. Es wurde vereinbart, keinen Nachtragshaushalt 2017 aufzustellen. Der Erwerb der Sportanlage in Zahrensdorf kann im Haushaltsplan 2018 dargestellt werden.

Bei Vorliegen aller erforderlichen Unterlagen wurde seitens der Kommunalaufsicht eine schnelle Bearbeitung der genehmigungspflichtigen Haushaltssatzung 2018 zugesagt.

Die Planungskosten für das neue Grundschulzentrum, die erforderlich sind, um die finanziellen Auswirkungen des Bauvorhabens gemäß § 9 GemHVO darstellen zu können, sind im Haushalt 2018 als laufender Aufwand im Ergebnishaushalt abzubilden, da sich das Projekt noch in der Abwägungsphase befindet. Herr Pamperin berichtet, dass sich daraus voraussichtlich für den Ergebnishaushalt 2018 ergibt, eine von der Rechtsaufsicht zu genehmigende Entnahme aus der Kapitalrücklage nach § 18 Abs. 3 GemHVO M-V einzuplanen. 

 

Herr Pamperin wollte am 25.09.2017 an einer Weiterbildung des Studieninstituts zum Thema wesentliche Ziele und Kennzahlen teilnehmen, die leider mangels Nachfrage ausgefallen ist. Dies ist ungünstig, da im Haushaltsplan 2018 insbesondere Kennzahlen aufgestellt werden sollen.