Sitzung: 14.09.2017 Stadtvertretung
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 20, Nein: 0, Enthaltungen: 1
Vorlage: 106/17/10
Beschluss:
106/17/10
Die Stadtvertretung der Stadt Boizenburg/Elbe beschließt, die Wertgrenze für investive Einzahlungen und Auszahlungen der Teilfinanzhaushalte gemäß § 4 Abs. 12 und 13 Gemeindehaushaltsverordnung-Doppik in Höhe von 15.000 € je Einzelmaßnahme festzulegen.