Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschluss:  112/17/10

Der Hauptausschuss der Stadt Boizenburg/Elbe genehmigt eine außerplanmäßige Aufwendung im Jahresabschluss 2016 für die Bildung einer Rückstellung für die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Verwaltung gemäß § 3 KPG M-V in Höhe von 8.500 € (11600000.52929000).

 

Deckungsquelle sind Einsparungen im produktübergreifenden Deckungsring Personalkosten.