Sitzung: 13.06.2017 Finanzausschuss
Beschluss: ungeändert befürwortet
Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 072/17/30
Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung beschließt auf ihrer Sitzung am 13.07.2017 die folgenden Eckdaten für die Gebührenvorschau:
Zu 1. Die zentrale und dezentrale Schmutzwasserbeseitigungsanlage soll im bestehenden Umfang weiter betrieben werden.
Zu 2. Für die zentrale und dezentrale Schmutzwasserbeseitigungsanlage werden unterschiedliche Gebührensätze kalkuliert. Für die dezentrale Schmutzwasser-beseitigungsanlage erfolgt die Kalkulation der Gebühr für die Behandlung der Fäkalschlämme aus Kleinkläranlagen und Abwasser aus abflusslosen Gruben.
Zu 3. Die Betriebs- und Unterhaltungskosten der zentralen Schmutzwasserbeseitigungsanlage sind zu 100 % über Gebühren zu decken.
Zu 4. Die Gebührenkalkulation erfolgt für das Jahr 2018/2019. Die Über-/Unterdeckung der Jahre 2015 und 2016 sind bei der Gebührenvorschau zu berücksichtigen.
Zu 5. Die Abschreibungen erfolgen weiterhin auf Basis der Anschaffungs- und Herstellungskosten, die in der Sachdarstellung unter Punkt 5 genannten Abschreibungssätze werden bestätigt.
Zu 6. Die Ermittlung der kalkulatorischen Verzinsung erfolgt mit einem Zinssatz von 0,8385 %.
Zu 7. Die Kalkulation der Gebühren für die zentrale Schmutzwasserbeseitigungsanlage soll mit einem erwarteten Benutzungsumfang von 540.000 m³ Abwasser jährlich aus dem Stadtgebiet erfolgen. In der Kalkulation für die dezentrale Schmutzwasserbeseitigungsanlage sind für die Behandlung von Fäkalschlämmen jeweils 100 m³ sowie von Abwasser aus abflusslosen Gruben jeweils 80 m³ anzunehmen.