Beschluss: ungeändert befürwortet

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung beschließt auf ihrer Sitzung am 13.07.2017 die folgenden Eckdaten für die Gebührenvorschau:

Zu 1.      Die zentrale und dezentrale Schmutzwasserbeseitigungsanlage soll im bestehenden Umfang weiter betrieben werden.

Zu 2.      Für die zentrale und dezentrale Schmutzwasserbeseitigungsanlage werden    unterschiedliche Gebührensätze kalkuliert. Für die dezentrale Schmutzwasser-beseitigungsanlage erfolgt die Kalkulation der Gebühr für die Behandlung der Fäkalschlämme aus Kleinkläranlagen und Abwasser aus abflusslosen Gruben.

Zu 3.      Die Betriebs- und Unterhaltungskosten der zentralen Schmutzwasserbeseitigungsanlage sind zu 100 % über Gebühren zu decken.

Zu 4.      Die Gebührenkalkulation erfolgt für das Jahr 2018/2019. Die Über-/Unterdeckung der Jahre 2015 und 2016 sind bei der Gebührenvorschau zu berücksichtigen.

Zu 5.      Die Abschreibungen erfolgen weiterhin auf Basis der Anschaffungs- und Herstellungskosten, die in der Sachdarstellung unter Punkt 5 genannten Abschreibungssätze werden bestätigt.

Zu 6.      Die Ermittlung der kalkulatorischen Verzinsung erfolgt mit einem Zinssatz von 0,8385 %.

Zu 7.      Die Kalkulation der Gebühren für die zentrale Schmutzwasserbeseitigungsanlage soll mit einem erwarteten Benutzungsumfang von 540.000 m³ Abwasser jährlich aus dem Stadtgebiet erfolgen. In der Kalkulation für die dezentrale Schmutzwasserbeseitigungsanlage sind für die Behandlung von     Fäkalschlämmen jeweils 100 m³ sowie von Abwasser aus abflusslosen Gruben jeweils 80 m³ anzunehmen.