Beschluss: ungeändert befürwortet

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschlussvorschlag:

  1. Die während der öffentlichen Auslegung des Vorentwurfes der 5. Änderung des Flächennutzungsplanes vorgebrachten Anregungen der Öffentlichkeit sowie der Stellungnahmen aus der Behördenbeteiligung und Beteiligung sonstiger Träger öffentlicher Belange hat die Stadtvertretersitzung geprüft und - wie in der Anlage  dargestellt - abgewogen.
  2. Der Entwurf in der Fassung vom Mai 2017 wird gebilligt und nach § 3 Abs.2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt. Im Rahmen der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung ist darauf hinzuweisen, dass ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können. 
  3. Den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wird Gelegenheit zur Stellungnahme nach § 4 Abs.2 BauGB gegeben.