Sitzung: 21.03.2017 Ausschuss für Bau und Verkehr
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(NEB) Naturerlebnisbad
Die Stadt Boizenburg/Elbe hat sich mit ihrem
Naturerlebnisbad Schwartow um die Mitgliedschaft als Partner der Biosphäre
beworben. Die Partnerinitiative des
Biosphärenreservats Flusslandschaft Elbe ist eingebunden in das bundesweite
Partnernetzwerk der Nationalen Naturlandschaften. Nach dem Ortstermin zur
Überprüfung für die Zertifizierung am 22. Februar 2017 hat der Vergaberat entschieden,
dass das Naturerlebnisbad als
Partnerbetrieb des Biosphärenreservates anerkannt wird. Die Übergabe der
entsprechenden Urkunde erfolgt am kommenden Dienstag (28. März 2017).
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Hausmeisterwohnung R.-Tarnow-Schule
Vor Umbau der
Hausmeisterwohnung in der Realschule Rudolf-Tarnow musste geprüft werden, ob
die Maßnahme zu einer Rückforderung von Fördermitteln des Umbaus führen würde.
Mit Schreiben vom 14. März 2017 wurde vom Ministerium für Inneres und Europa
M-V bestätigt, dass der Umbau der Hausmeisterwohnung in einen Klassenraum dem
Zweck der Instandhaltung der Schulen nicht entgegensteht und es keinen Grund
gibt, dass anteilig Mittel der Sonderbedarfszuweisung zurück gezahlt werden
müssen.
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BP 23.4 – Teilung
Bei
der Bearbeitung der Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange wurde in
Stellungnahme der unteren Naturschutzbehörde festgestellt, dass hier eine
Planung mit mehr als 100.000 qm Grundfläche erfolgt und deshalb eine
Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt werden muss. Das ist deutlich aufwendiger
und zeitintensiver als der Umweltbericht für den Bebauungsplan. Weshalb die UNB
uns dieses nicht bereits bei der frühzeitigen Beteiligung mitgeteilt hat, ist
unverständlich. Es wird vorgeschlagen, den B-Plan 23.4 nochmals zu teilen, in
einen verkleinerten B-Plan 23.4 und einen zukünftigen B-Plan 23.5. Dabei soll
die nördliche Fortsetzung der Verkehrsfläche des Lindhorstes in den
fortzuführenden Teil des B-Plans 23.4 einbezogen werden. Eine entsprechende Vorlage wird für die
nächste Gremienrunde vorbereitet. Dabei soll
auch ein Kritikpunkt, die überbaubaren Fläche auf den Baufeldern GRZ auf
0,7 reduziert werden. Eine Überschreitung durch Nebenanlagen bis zur GRZ 2 von
0,8 soll weiterhin möglich sein.
Diese
Teilung hat den positiven Nebeneffekt, dass jetzt nur die ökologischen
Kompensationsmaßnahmen für das verkleinerte Plangebiet festzusetzen sind.
Allerdings
wird es erforderlich aufgrund der Teilung, den so geänderten B-Planentwurf
nochmals öffentlich auszulegen und die Behörden- und TöB-Beteiligung zu
wiederholen. Dieses könnte man aber auf 2 Wochen verkürzen. Die entstehenden
Kosten für ein erneutes Beteiligungsverfahren für die verkleinerte
B-Planfassung sind erheblich geringer als die Kosten für eine aufwendige
Umweltverträglichkeitsprüfung. Weiterhin ist das Verfahren eines erneuten
Entwurfsbeschlusses ebenfalls zeitlich sehr viel schneller zu realisieren.
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FP –Änderungen
o 5. Änderung: In Anbetracht des OVG-Urteils
vom 31.01.2017, …“ dass die gesamte Regionale Entwicklungsplanung Westmecklenburg
2011 wie ein Windstoß vom Tisch fegt“ (Zitat SVZ), hat der BM bei einem
Gespräch mit Minister Pegel herausgearbeitet, dass die 5. Änderung des FNP
dringendst von der Stadtvertretung zu verabschieden ist, um Wildwuchs zu
verhindern.
Eine entsprechende Vorlage zum weiteren Verfahren wird für die nächste
Gremienrunde vorbereitet.
o Im Rahmen der Bauleitplanung zur 6. Änderung des F-Planes werden zurzeit weitere Argumente und Unterlagen zusammengestellt, die der Vorbereitung eines erneuten Gespräches mit der Landesplanungsbehörde dienen. Für April 2107 ist dort eine weitere Beratung avisiert.
Zusätzlicher ABSVD
Um die Maßnahmen B-Plan 23.4 und 23.5 sowie den F-Plan noch für die Maisitzung der Stadtvertretung vorzubereiten braucht die Verwaltung noch Zeit. Daher wird vorgeschlagen, dass am 09.05.2017 ein zusätzlicher ABSVD durchgeführt wird.
Die Ausschussmitglieder stimmen dem zu.