·         (NEB) Naturerlebnisbad

Die Stadt Boizenburg/Elbe hat sich mit ihrem Naturerlebnisbad Schwartow um die Mitgliedschaft als Partner der Biosphäre beworben. Die Partnerinitiative des Biosphärenreservats Flusslandschaft Elbe ist eingebunden in das bundesweite Partnernetzwerk der Nationalen Naturlandschaften. Nach dem Ortstermin zur Überprüfung für die Zertifizierung am 22. Februar 2017 hat der Vergaberat entschieden, dass  das Naturerlebnisbad als Partnerbetrieb des Biosphärenreservates anerkannt wird. Die Übergabe der entsprechenden Urkunde erfolgt am kommenden Dienstag (28. März 2017).

·         Hausmeisterwohnung R.-Tarnow-Schule

Vor Umbau der Hausmeisterwohnung in der Realschule Rudolf-Tarnow musste geprüft werden, ob die Maßnahme zu einer Rückforderung von Fördermitteln des Umbaus führen würde. Mit Schreiben vom 14. März 2017 wurde vom Ministerium für Inneres und Europa M-V bestätigt, dass der Umbau der Hausmeisterwohnung in einen Klassenraum dem Zweck der Instandhaltung der Schulen nicht entgegensteht und es keinen Grund gibt, dass anteilig Mittel der Sonderbedarfszuweisung zurück gezahlt werden müssen.

·         BP 23.4 – Teilung

Bei der Bearbeitung der Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange wurde in Stellungnahme der unteren Naturschutzbehörde festgestellt, dass hier eine Planung mit mehr als 100.000 qm Grundfläche erfolgt und deshalb eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt werden muss. Das ist deutlich aufwendiger und zeitintensiver als der Umweltbericht für den Bebauungsplan. Weshalb die UNB uns dieses nicht bereits bei der frühzeitigen Beteiligung mitgeteilt hat, ist unverständlich. Es wird vorgeschlagen, den B-Plan 23.4 nochmals zu teilen, in einen verkleinerten B-Plan 23.4 und einen zukünftigen B-Plan 23.5. Dabei soll die nördliche Fortsetzung der Verkehrsfläche des Lindhorstes in den fortzuführenden Teil des B-Plans 23.4 einbezogen werden.  Eine entsprechende Vorlage wird für die nächste Gremienrunde vorbereitet. Dabei soll  auch ein Kritikpunkt, die überbaubaren Fläche auf den Baufeldern GRZ auf 0,7 reduziert werden. Eine Überschreitung durch Nebenanlagen bis zur GRZ 2 von 0,8 soll weiterhin möglich sein.

Diese Teilung hat den positiven Nebeneffekt, dass jetzt nur die ökologischen Kompensationsmaßnahmen für das verkleinerte Plangebiet festzusetzen sind.

Allerdings wird es erforderlich aufgrund der Teilung, den so geänderten B-Planentwurf nochmals öffentlich auszulegen und die Behörden- und TöB-Beteiligung zu wiederholen. Dieses könnte man aber auf 2 Wochen verkürzen. Die entstehenden Kosten für ein erneutes Beteiligungsverfahren für die verkleinerte B-Planfassung sind erheblich geringer als die Kosten für eine aufwendige Umweltverträglichkeitsprüfung. Weiterhin ist das Verfahren eines erneuten Entwurfsbeschlusses ebenfalls zeitlich sehr viel schneller zu realisieren.

 

·         FP –Änderungen

o   5. Änderung: In Anbetracht des OVG-Urteils vom 31.01.2017, …“ dass die gesamte Regionale Entwicklungsplanung Westmecklenburg 2011 wie ein Windstoß vom Tisch fegt“ (Zitat SVZ), hat der BM bei einem Gespräch mit Minister Pegel herausgearbeitet, dass die 5. Änderung des FNP dringendst von der Stadtvertretung zu verabschieden ist, um Wildwuchs zu verhindern.

Eine entsprechende Vorlage zum weiteren Verfahren wird für die nächste Gremienrunde vorbereitet. 

 

o   Im Rahmen der Bauleitplanung zur 6. Änderung des F-Planes werden zurzeit weitere Argumente und Unterlagen zusammengestellt, die der Vorbereitung eines erneuten Gespräches mit der Landesplanungsbehörde dienen. Für April 2107 ist dort eine weitere Beratung avisiert.

Zusätzlicher ABSVD

Um die Maßnahmen B-Plan 23.4 und 23.5 sowie den F-Plan noch für die Maisitzung der Stadtvertretung vorzubereiten braucht die Verwaltung noch Zeit. Daher wird vorgeschlagen, dass am 09.05.2017 ein zusätzlicher ABSVD durchgeführt wird.

Die Ausschussmitglieder stimmen dem zu.