Sitzung: 02.11.2016 Ausschuss für Schule, Kita, Jugend und Sport
Herrn Lüdemann geht
es um das Teilnahmepaket. Er kann die ihm bewilligten Gelder nicht
abrufen, da im
EDV-Anmeldeformular die Zustimmung der Kommune nicht vorliegt.
Herr Pamperin nimmt den Sachverhalt zur
Prüfung in der Verwaltung mit.
Weiterhin spricht
Herr Lüdemann das von Herrn Müller abgegebene Projekt Pop to go an.
An ihn wurde auf Grund
seiner Kindermusikprojekte in mehreren Städten die Frage der Weiterführung
herangetragen. Hier müsste ein Fördermittelantrag über „Demokratie leben!“ bei
Frau Rudolf gestellt werden. Frau Dyrba sichert Herrn Lüdemann Unterstützung
bei der Beantragung zu. Herr Wilmer macht den Vorschlag, bei der
Kreismusikschule nach Dozenten nachzufragen.
Herr Schlegel
erkundigt sich zu den weiteren Plänen zum Jugendclub. Herr Pamperin erklärte
dazu, dass der Jugendclub in dem Gebäude verbleibt. Ein Abriss soll nicht vor
Frühjahr 2018 erfolgen. Die Kündigungsfrist beträgt 6 Monate. Es wird ein
Internetanschluss kurzfristig zur Verfügung gestellt, der Telefonanschluss muss
noch erfolgen. Zu dem Stand wird in der
nächsten Sitzung
berichtet. Ein neues Gesamtkonzept zur Jugendarbeit in Boizenburg wird
erarbeitet.
Herr Schlegel möchte
wissen, wie der Ausschuss zur Umwidmung der Fläche am alten Klärwerk steht.
Herr Wilmer führte aus, dass es einen B- Plan gibt, der öffentlich ausliegt und
zu dem jeder Bürger Stellung nehmen kann. Herr Wilmer hat den Bürgermeister
gebeten, mit REWE bzw. COOP Kontakt aufzunehmen, um mögliche Auswirkungen für
den geplanten Standort in Boizenburg zu hinterfragen.
Er weist darauf hin,
dass Haushaltsmittel für das Beräumen der Fläche eingeplant werden
müssen.
Herr Böhm geht davon aus, dass es die Fliesenwerke bald nicht mehr geben wird und möchte wissen, was dann aus dem Sportplatz wird. Herr Wilmer sagte dazu, dass der Bürgermeister vom Eigentümer die Aussage erhalten hat, dass in den nächsten 2 Jahren an dem Sportplatzgelände keine Veränderungen vorgenommen werden. Eine schriftliche Zusicherung ist nicht erfolgt. Das Vorkaufsrecht der Stadt kann nur für einen öffentlichen Zweck in Anspruch genommen werden. Und die Frage der Finanzierung besteht dann auch.