Herrn Lüdemann geht es um das Teilnahmepaket. Er kann die ihm bewilligten Gelder nicht

abrufen, da im EDV-Anmeldeformular die Zustimmung der Kommune nicht vorliegt.

 Herr Pamperin nimmt den Sachverhalt zur Prüfung in der Verwaltung mit.

Weiterhin spricht Herr Lüdemann das von Herrn Müller abgegebene Projekt Pop to go an.

An ihn wurde auf Grund seiner Kindermusikprojekte in mehreren Städten die Frage der Weiterführung herangetragen. Hier müsste ein Fördermittelantrag über „Demokratie leben!“ bei Frau Rudolf gestellt werden. Frau Dyrba sichert Herrn Lüdemann Unterstützung bei der Beantragung zu. Herr Wilmer macht den Vorschlag, bei der Kreismusikschule nach Dozenten nachzufragen.

 

Herr Schlegel erkundigt sich zu den weiteren Plänen zum Jugendclub. Herr Pamperin erklärte dazu, dass der Jugendclub in dem Gebäude verbleibt. Ein Abriss soll nicht vor Frühjahr 2018 erfolgen. Die Kündigungsfrist beträgt 6 Monate. Es wird ein Internetanschluss kurzfristig zur Verfügung gestellt, der Telefonanschluss muss noch erfolgen. Zu dem Stand wird in der

nächsten Sitzung berichtet. Ein neues Gesamtkonzept zur Jugendarbeit in Boizenburg wird

erarbeitet.

 

Herr Schlegel möchte wissen, wie der Ausschuss zur Umwidmung der Fläche am alten Klärwerk steht. Herr Wilmer führte aus, dass es einen B- Plan gibt, der öffentlich ausliegt und zu dem jeder Bürger Stellung nehmen kann. Herr Wilmer hat den Bürgermeister gebeten, mit REWE bzw. COOP Kontakt aufzunehmen, um mögliche Auswirkungen für den geplanten Standort in Boizenburg zu hinterfragen.

Er weist darauf hin, dass Haushaltsmittel für das Beräumen der Fläche eingeplant werden

müssen.

 

Herr Böhm geht davon aus, dass es die Fliesenwerke bald nicht mehr geben wird und möchte wissen, was dann aus dem Sportplatz wird. Herr Wilmer sagte dazu, dass der Bürgermeister vom Eigentümer die Aussage erhalten hat, dass in den nächsten 2 Jahren an dem Sportplatzgelände keine Veränderungen vorgenommen werden. Eine schriftliche Zusicherung ist nicht erfolgt. Das Vorkaufsrecht der Stadt kann nur für einen öffentlichen Zweck in Anspruch genommen werden. Und die Frage der Finanzierung besteht dann auch.