Beschluss: abgelehnt

Abstimmung: Ja: 4, Nein: 18, Enthaltungen: 1

Beschluss:  151/16/FR-BfB

Die Stadtvertretung der Stadt Boizenburg/Elbe beschließt, dass die Verwaltung verpflichtet ist, ab sofort für jeden Beschluss der Stadtvertretung einen Termin zur Erledigung vorzusehen. Bei Ausschreibungen und daraus folgenden Vergaben, auch für Teilprojekte und Bauabschnitte sind den Auftragnehmern verbindliche Fristen vorzugeben und für die Nichteinhaltung Vertragsstrafen zu vereinbaren.

 

Bei absehbaren Terminänderungen ist die Stadtvertretung binnen drei Wochen unter Angabe der Gründe zu informieren und einen neuen Termin vorzuschlagen