Frau Altmann ist zur Erläuterung der Vorlage anwesend.

 

Herr Kühl merkt an, dass die Formulierung in der Anlage Kriterien für die Übernahme und die Ermittlung des Abschlussergebnisses im Punkt 4a. unter (6) fehlerhaft ist. Es muss heißen, dass die Mängel in absehbarer Zeit nicht behoben werden können.  

 

Frau Altmann wird beauftragt, eine Korrektur vorzunehmen bzw. die Anlagen vor Unterzeichnung noch einmal zu überprüfen.

 

Frau Basedow fragt nach, warum in der Vergangenheit der Anteil der Kostenübernahme durch die Stadt noch bei 50 % lag, jetzt aber 100 % beträgt. Frau Altmann erläutert, dass von 1997-2011 die Kosten für die Verbundausbildung geteilt wurden. Seit 2013 werden die Kosten für die Ausbildung von der Stadt getragen. Nun soll wieder die Ausbildung im Verbund mit dem Landkreis erfolgen, der sich aber nicht mehr beteiligt.

 

Herr Anwand und Frau Basedow fragen nach, ob Auszubildende nach abgeschlossener Ausbildung verpflichtend bei der Stadt vertraglich eine bestimmte Zeit gebunden werden können. Frau Altmann erwidert, dass dies bei Auszubildenden nicht möglich ist.

 

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung der Stadt Boizenburg/Elbe beschließt, im Jahr 2017 eine Ausbildungsstelle zur/zum  Verwaltungsfachangestellten anzubieten und die Ausbildung im Verbund mit dem Landkreis Ludwigslust-Parchim durchzuführen.

Die finanziellen Mittel für die Ausbildung in den Jahren 2017 bis 2020 sind bereitzustellen.