Herr Wilmer erklärte, dass er den Antrag nicht versteht, da die Kindertagesstätten im Zuständigkeitsbereich des Jugendamtes liegen und alle aufgeführten Objekte nicht Eigentum des Trägers der Einrichtung sind. Frau Schlaack und Herr Stern führten aus, dass auf der letzten Sitzung angesprochen wurde, dass rechtzeitig vor Baubeginn eine Übergangslösung für die Hortkinder gefunden werden muss. Dazu wurden lediglich Vorschläge eingebracht, die durch die Verwaltung auf ihre Durchführbarkeit hin geprüft werden sollen. Herr Wilmer verwies nochmals auf die fehlende Zuständigkeit der Verwaltung und darauf, dass noch kein Fördermittelbescheid vorliegt und nach Verwaltungsmeinung somit auch noch kein Handlungsbedarf besteht. Der Träger des Hortes ist für die Schaffung einer Ersatzlösung verantwortlich. Herr Pamperin bestätigte die Rechtslage und schlug vor, das bereits erwähnte Gespräch beim Landkreis im September abzuwarten. Mit dem vorgesehenen Neubau einer Einrichtung wäre das Problem u.U. gelöst.

Herr Wilmer vertritt die Auffassung, dass zunächst der Träger über die vorgeschlagenen Objekte informiert werden sollte. Bei positiver Rückmeldung kann das Jugendamt zur Prüfung der Eignung einbezogen werden und als letzter Schritt erfolgt die Kontaktaufnahme mit dem Eigentümer.

Das Thema wird weiter im Ausschuss begleitet.

 

Herr Wilmer verlässt die Sitzung.