Herr Pamperin berichtete über eine Beratung beim Landkreis Ludwigslust- Parchim zum neuen Wohngeldgesetz. Die vom Ministerium prognostizierte Zunahme der Fälle um 50 – 60 Prozent liegt nicht vor. Die Steigerung der Wohngeldfälle in Boizenburg beträgt 10 – 20 Prozent.

Gleichzeitig wurde die neue Fachaufsicht des Landkreises für den Wohngeldbereich vorgestellt.

 

Über das Altstadt- und Schützenfest gab es eine überwiegend positive Resonanz. Die Arbeitsgruppe hat sich am 12.07.16 zur Auswertung getroffen und bereits Ideen für das kommende Jahr zusammengetragen (Wall statt Königstr., Riesenrad statt Autoscooter, Streetsoccer als Turnier). Die beiden Werbetafeln sind gut angekommen. Der Werbeeffekt der Radiospots für über 1,0 T€ wird als nicht so hoch eingeschätzt. Sie wurden ab Mittwoch 11 Mal gesendet. Es waren weniger Besucher  zu verzeichnen und ein höherer Anteil Auswärtiger konnte nicht festgestellt werden. Herr Wilmer merkte dazu an, dass es ohne die Radiowerbung vielleicht noch weniger Besucher gewesen wären.

Die nächsten Veranstaltungen sind das Weinfest am 27.08. und die Vernissage im Rathaus am 05.08.

 

Der Container an der Tarnowschule ist bis auf kleinere Arbeiten fertiggestellt. Die Essenausgabe soll ab 05.09.16 erfolgen. Die Rampe für die Rollstuhlfahrer soll im Sommer angebaut werden.

 

Die Abstimmung mit den Leiterinnen der Kindertagesstätten fand am 08.07.16 bei vollständiger Anwesenheit statt. Zwei Hortkinder verbleiben in der AWO- Einrichtung „Elbpiraten“. Mit Abmeldungen in anderen Einrichtungen nach Schulbeginn ist erfahrungsgemäß zu rechnen.

Es wurde eine Abstimmung der Wartelisten für Krippe und Kindergarten vorgenommen.

Frau Dyrba ergänzte, dass die Situation im Hort entspannt ist, aber im Bereich Krippe und Kindergarten ca. 60 Kinder bis zum Sommer 2017 nicht untergebracht werden können. Eltern melden Kinder z.T. pauschal an und melden sich dann nicht mehr. Eine zusätzliche Kindereinrichtung mit dem DRK als Träger ist voraussichtlich in Planung.

Herr Pamperin verwies hierzu auf den für Mitte September geplanten Beratungstermin mit dem DRK beim Landkreis. Auf Nachfrage von Herrn Wilmer konnte festgestellt werden, dass Handlungsbedarf besteht, aber aktuell kein akuter ungedeckter Bedarf zu verzeichnen ist.

 

Zum Stand der Schulsozialarbeit konnte Herr Pamperin berichten, dass in der Fachschule Neubrandenburg ein Aushang erfolgte und auch ein Artikel in der SVZ erschienen ist. Beim IB ist bisher keine Anfrage eingegangen.

 

Weiter verwies er auf ein Schreiben vom Ministerium, das dem Ausschuss vorliegt. Danach würde sich das Ministerium vorstellen können, Schulsozialarbeiter/innen in Grundschulen zu fördern, wenn diese zusätzlich zum Einsatz in der Grundschule auch im Hortbereich eingesetzt werden. Die Anstellung sollte beim Träger des Hortes erfolgen. Für die Stadt Boizenburg ist das mit den Trägern, die Hort anbieten, zu prüfen. Herr Wilmer machte auf ein Urteil in Bayern aufmerksam, nach dem bei fehlenden Kindergartenplätzen auch die kostenintensivere Unterbringung bei Tagesmüttern übernommen werden musste.

 

Die Nachfrage beim Schulamt ergab, dass für die ausstehende Schulleiterstelle derzeit eine Bewerbung vorliegt.

 

Zur Thematik Grabpflege Schwenk hatte die CDU- Fraktion im Ausschuss einen Antrag zur Prüfung der Ehrenbürgerschaft gestellt. Nach der Richtlinie muss der Antrag beim Bürgermeister oder der Bürgervorsteherin gestellt werden und wird dann im Ausschuss beraten. Herr Wilmer vertritt die Auffassung, dass man die Ehrenbürgerschaft nicht an einen Verstorbenen vergeben kann. Das Thema soll nochmals in den Gremien besprochen werden und zur nächsten Sitzung auf die Tagesordnung kommen. Bis zur endgültigen Entscheidung sollten durch die Verwaltung keine Schritte eingeleitet werden.

 

Die europaweite Ausschreibung der Schulreinigung wurde in das Haushaltsjahr 2017 verschoben, da die notwendigen überplanmäßigen Mittel für 2016 nicht unabweisbar sind.

Herr Stern sprach sich gegen eine gebündelte Ausschreibung der Schulreinigung aus, da die Kosten auf jede einzelne Einrichtung umgelegt werden müssen. Der bestehende Vertrag wird grundlos gekündigt und das Beraterhonorar von über 10,0 T € übersteigt die Lohnkosten für eine Reinigungskraft.

Herr Wilmer schlug vor, den Landkreis um Amtshilfe zu ersuchen, da er als Schulträger sicher bereits Erfahrungen mit den Ausschreibungen hat. Eine Nachfrage bei der KGST könnte auch sinnvoll sein.