Beschluss:  077/16/30

Die Stadtvertretung der Stadt Boizenburg/Elbe beschließt:

Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr.35 für den Bereich „ Wohnen am Hof“  in der Fassung vom Juni 2016 wird gebilligt und nach § 3 Abs.2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt. Den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wird Gelegenheit zur Stellungnahme nach § 4 Abs.2  BauGB gegeben