Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 17, Nein: 0, Enthaltungen: 6

Beschluss:  089/16/FR-CDU

Die Stadtvertretung der Stadt Boizenburg/Elbe beschließt:

 

1.    Der Bürgermeister wird beauftragt, ein Konzept für die Einführung eines kostenfreien, öffentlich zugänglichen WLAN-Netzwerkes in der Stadt Boizenurg/Elbe („WLAN-Konzept“) zu erarbeiten. Dieses WLAN-Konzept ist insbesondere unter Berücksichtigung der folgenden Maßgaben zu konzipieren:

 

a.    Das WLAN-Konzept soll klären, welche öffentlichen Einrichtungen und welche Liegenschaften der Stadt für die Zurverfügungstellung von Routern zur Bereitstellung des öffentlichen WLAN-Netzwerkes genutzt werden können respektive dafür in Betracht kommen. Gleiches soll für Räumlichkeiten von Unternehmen mit einer Beteiligung der Stadt, insbesondere für die stadteigenen Gesellschaften, geklärt werden. Auf dieser Grundlage soll das WLAN-Konzept möglichst konkrete Standortvorschläge für Router enthalten.

b.    Das W-LAN-Konzept soll Möglichkeiten einer gegenseitig aktivierenden Zusammenarbeit mit den umliegenden Gemeinden zur Bereitstellung eines möglichst weitreichenden öffentlichen WLAN-Netzwerkes untersuchen.

c.    Das W-LAN-Konzept soll eine Lösung aufzeigen, die sich für die Stadt als möglichst kostenneutral darstellt. Um dies zu gewährleisten, soll insbesondere die mögliche Hinzuziehung privater Kooperationspartner aus der Wirtschaft untersucht werden. Auch denkbare Synergieeffekte mit bestehenden privaten Initiativen, sofern vorhanden, sollen analysiert werden.

d.    Das W-LAN-Konzept soll eine Lösung aufzeigen, die so flexibel ist, dass das zu entwickelnde öffentlich zugängliche Netzwerk mit nur geringem Aufwand um eine große Zahl von WLAN-Knotenpunkten erweitert werden kann, damit gewährleistet ist, dass etwa Cafés oder Gaststätten aus privaten Initiativen heraus in Abstimmung mit der Stadt zu einer Vergrößerung des Netzwerkes beitragen können.

e.    Das W-LAN-Konzept soll insbesondere auch touristische Gesichtspunkte berücksichtigen und unter anderem klären, wie besonders stark frequentierte öffentliche Plätze in das Netzwerk einbezogen werden können.

 

2.    Der Bürgermeister hat das erbetene WLAN-Konzept der Stadtverwaltung bis spätestens zum 01.04.2017 vorzulegen. Zuvor ist es den zuständigen Fachausschüssen zu einer Beratung zuzuleiten.