Herr Wilmer fragt nach der Unabweisbarkeit der Auszahlung.

Herr Pamperin erklärt, dass die Unabweisbarkeit im dringenden Bedarf besteht, junge Lehrerinnen und Lehrer für eine Tätigkeit in der Schule zu bekommen. Laut Herrn Dahlmann gab es bereits Absagen von Interessierten, da keine neuen Medien vorhanden sind. Eine (konventionelle) Schultafel für ca. 1.200 € ist in dem bisher als Speiseraum genutzten Raum im Obergeschoss sowieso anzuschaffen, wenn dieser Raum ab September 2016 wieder für den Unterrichtsbetrieb genutzt wird.

In Hagenow z.B. hat die eine weiterführende Schule so eine interaktive Tafel (die auskunftsgemäß sehr gut genutzt wird), die andere weiterführende Schule nicht. 

Frau Schlaack vermisst in der Sachverhaltsdarstellung eine Aufstellung, wie sich der Betrag von 7.000 € zusammensetzt. Sie zitiert ein eigenrecherchiertes Beispiel für ein e-Board mit Kosten für Zubehör und Schulungen.

 

Herr Bönning empfiehlt, statt des interaktiven e-Boards einen Screen als innovativeres Medium anzuschaffen.

 

Herr Wilmer fragt, warum die Anschaffung nicht im Nachtragshaushalt enthalten war. Herr Pamperin sagt, dass die Anmeldung für das e-Board vom Schulleiter nach Anmeldeschluss kam.

 

Herr Pamperin zieht die Vorlage zurück. Die Verwaltung wird beauftragt, gemäß neuestem pädagogischen Stand ein modernes, elektronisches Medium als Anschaffung in den Haushaltsplan 2017 für die Regionale Schule einzustellen.

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