Sitzung: 24.05.2016 Ausschuss für Bau und Verkehr
Beschluss: geändert befürwortet
Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 067/16/FR-CDU
Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung
beschließt auf ihrer Sitzung am 12.05.2016, dass bei zukünftigen
Auftragsvergaben, insbesondere bei Bau- und Instandhaltung von Gebäuden oder
Straßen, die Fristen für die Fertigstellung des gesamten Auftrages sowie
einzelner Abschnitte gesetzt werden. Für den Fall der Nichteinhaltung der
vereinbarten Fristen werden Verzugsstrafen mit den ausführenden Firmen und den
zuständigen Architekten vereinbart.
Änderungsvorschlag:
Der ABSVD empfiehlt den Beschluss der Vorlage nicht, da die Stadt Boizenburg/Elbe mit der Verwaltung vom Gesetz her verpflichtet ist, gemäß Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistung und Lieferleistung (VOB/VOL) in Verbindung mit dem Vergabehandbuch (VHB) bei Bauleistungen auszuschreiben, Maßnahme durchzuführen und abzuschließen.