Beschluss: geändert befürwortet

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung beschließt auf ihrer Sitzung am 12.05.2016, dass bei zukünftigen Auftragsvergaben, insbesondere bei Bau- und Instandhaltung von Gebäuden oder Straßen, die Fristen für die Fertigstellung des gesamten Auftrages sowie einzelner Abschnitte gesetzt werden. Für den Fall der Nichteinhaltung der vereinbarten Fristen werden Verzugsstrafen mit den ausführenden Firmen und den zuständigen Architekten vereinbart.

 

Änderungsvorschlag:

Der ABSVD empfiehlt den Beschluss der Vorlage nicht, da die Stadt Boizenburg/Elbe mit der Verwaltung vom Gesetz her verpflichtet ist, gemäß Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistung und Lieferleistung (VOB/VOL) in Verbindung mit dem Vergabehandbuch (VHB) bei Bauleistungen auszuschreiben, Maßnahme durchzuführen  und  abzuschließen.