Beschlussvorschlag:

Für den im Lageplan vom Oktober 2015 dargestellten Bereich wird nach § 2 Abs.1 BauGB der Bebauungsplan Nr. 34 für den Geltungsbereich „Einkaufsmarkt an der Schwartower Straße“ aufgestellt.

 

Der Bebauungsplan wird inklusive einer Umweltprüfung und einem Umweltbericht im zweistufigen Verfahren aufgestellt