Beschluss:

Errichtung und Betrieb eines Mischfutterwerkes (Rothkötter)

Die Baugenehmigungsbehörde hat darauf hingewiesen, dass der Entwurf des BVH in 2 Punkten nicht den Festsetzungen der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 23.2 entspricht:

-          Höhenlage der baulichen Anlage, max. 62 m ü. HN, Ist laut Planung: OKFF 12,50 +51,00 (OK Maschinenhaus) ergibt 63,50 ü.HN   Überschreitung 1,50 m

Laut Baubeschreibung erfolgt eine Geländeaufschüttung von mehr als 1 m!

-          Geschossigkeit des Maschinenhauses: Festsetzung 1 Vollgeschoss, Ausnahme auf bis zu 3000m² Grundfläche max. 3 Vollgeschosse, Planung: Maschinenhaus 12 Vollgeschosse

 

Die Mitglieder des ABSVD stimmen dem Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen in den o.g. Punkten zu.

Herr Lewin wird hierzu eine städtebauliche Begründung erstellen, die sobals sie vorliegt, den Mitgliedern zur verfügung gestellt wird.

Begründung: der Höhenunterschied ist nicht wahrnehmbar und das Maß der baulichen Nutzung wird durch die Höhe bestimmt und nicht von der Anzahl der Geschosse

 

Sollte die Baugenehmigungsbehörde dem Antrag auf Befreiung nicht zustimmen, soll als Notfallplan eine Änderung des Bebauungsplanes im vereinfachten Verfahren durchgeführt werden. Die Kosten hierfür trägt dann der Vorhabenträger.