Sitzung: 24.11.2015 Ausschuss für Bau und Verkehr
Einzelhandelskonzept mit Prüfung
Ansiedlungsvorhaben REWE
Der
Projektentwickler NBL Verwaltungs GmbH, vertreten durch Herrn Geschäftsführer Hans R. Harms, Bäckersstr.10 in 27404 Zeven, plant den Neubau eines
REWE- Marktes mit 1800 m² Verkaufsfläche und 200 m² VFL für
Nebenshops (Bäcker) auf dem Gelände der ehemaligen Kläranlage. Um die
planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Bau des Marktes
zu schaffen, ist neben der Erstellung eines Bebauungsplanes auch der Nachweis der Verträglichkeit durch ein
Einzelhandelsgutachten als 1. Schritt notwendig.
Die Kosten dafür in
Höhe von 11.900 € brutto werden vom Vorhabenträger übernommen. Lt. Hauptsatzung
kann der BM mit Zustimmung des Fachgremiums entscheiden.
Zu der nächsten
Sitzung werden die Vorlagen zum Aufstellungsbeschluss des B-Planes und die
Änderung des F-Planes vorbereitet.
Beschluss:
Die Mitglieder des ABSVD stimmen der Erstellung eines Einzelhandelskonzeptes mit Prüfung des Ansiedlungsvorhabens –REWE- zu
Abstimmungsergebnis: 6/0/1
Baufeuchte Bürgerhaus
Der HA hatte
bestimmt, dass Herr RA Prof. Dr. Schmidt aus SN hinsichtlich der Geltendmachung
von Schadensersatzansprüchen gegenüber dem Architekten gefragt werden sollte.
Die Antwort des RA liegt mit Schreiben vom 15.10.15 vor und ist den Mitgliedern
des ABSVD übergeben worden. Demnach
sollte die sogenannte „Schadenshöhe“ näher beziffert werden. Den Kosten der
Sanierung (Gutachten, Bautrockner, Maler) steht die Zahlung weiterer Miete
gegenüber. (s. beigefügte Übersicht) Die Bauverzögerung begann schon auf Grund
der Insolvenz der am Anfang stehenden Abbrucharbeiten. Neuere Feuchteflecken
sind im Hause nicht erkennbar. Rechtsanwaltskosten sind nicht förderfähig und
müssten in voller Höhe von der Stadt getragen werden.
Bei der
Kostengegenüberstellung bleibt eine Summe von ca. 8.000,00 € zu Lasten der
Stadt.
Beschluss:
Die Mitglieder des ABSVD empfehlen, den Vorgang nicht weiter zu verfolgen.
Abstimmungsergebnis: 3/1/3
Herr Kruse informiert, wenn es auf der STV zur
Diskussion kommt, dass er Erläuterungen dazu geben wird.
Zurückweisung Abbruchantrag Kulturhaus
- Für das denkmalgeschützte Gebäude im Weg der Jungend 1 (Kulti) hat der Landkreis eine Ablehnung des Abbruchantrages erteilt. Grundlage ist die Stellungnahme der Denkmalfachbehörde (LA für Kultur und Denkmalpflege vom 22. August 2015). Von der Bauaufsichtsbehörde erhielt die Vw zur Kenntnis, dass es ein Widerspruchsverfahren zur Stellungnahme des LA für Kultur und Denkmalpflege gibt. Der Hinweis, dass das Gebäude besser gegen Witterungseinflüsse geschützt werden sollte, wurde der Bauaufsichtsbehörde übermittelt.
Neubau
Einfamilienhaus mit Carport, An der Sude 49 in Gothmann
Bauherr: Andreas Voigt, Bollenberg 33 in Boizenburg
Der Bauantrag entspricht nicht den Festsetzungen der Gestaltungssatzung
für Gothmann
§ 3 Dächer (hier 25°
Dachneigung statt 40 bis 52° Dachneigung)
§ 8 Fenster
liegendes statt stehendes Rechteckformat, Gliederung der Glasflächen
Fenster in weißem Farbton (hier
anthrazit)
Beschluss:
Die Mitglieder des
ABSVD empfehlen, die Gestaltungssatzung für Gothmann aufzuheben.
Ein entsprechender Beschlussvorschlag soll eingebracht werden.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Änderung der Landesbauordnung
Herr Wißuwa, Leiter der Bauverwaltung beim Landkreis LWL- Parchim, hat sich bereit erklärt, die Änderungen vorzustellen und zu erläutern. Die Mitglieder des ABSVD nehmen dieses Angebot dankend an. Ein Termin soll vereinbart werden.
Zusätzliche Gehwegabsenkung Fr. –Reuter-Straße
Frau Wiener bebaut in der Straße ein Grundstück mit einem Praxisgebäude.
Das Grundstück besitzt jetzt bereits eine Auffahrt von ca. 6 m.
Frau Wiener hat beim Straßenbauamt Schwerin, zuständige Behörde, eine Vergrößerung der Einfahrt auf der gesamten Grundstücksbreite (ca. 12 m dazu) beantragt, um für die Praxis die Erreichbarkeit der Parkplätze zu gewährleisten. Die Parkplätze befinden sich auf privaten Grund und Boden.
Dieses wurde ihr vom Straßenbauamt abgelehnt, worauf sie in Widerspruch gegangen ist.
Jetzt hat das Straßenbauamt die Stadt zwecks Stellungnahme angeschrieben.
Auf der Seite des Grundstückes befindet sich ein Gehweg, bei dem die Durchgängigkeit und Sicherheit Vorrang hat.
Frage nach dem Radweg: Der Radweg befindet sich auf der gegenüberliegenden Straßenseite.
Die Kosten für die Absenkung muss der Antragsteller übernehmen, d.h. keine Kosten für die Stadt. Im Bereich des abgesenkten Bordes darf auf der Straße nicht geparkt werden.
Die Ausschussmitglieder stimmen der Bordsteinabsenkung auf gesamter Grundstücksbreite zu, vorbehaltlich der Zustimmung des Straßenbauamtes Schwerin als Genehmigungsbehörde.
Abstimmungsergebnis: 6/0/1
- Heizkraftwerk Im Vw-Streitverfahren der EEB
./. StALU WM findet am 16. Dezember 2015 mit den Streitparteien und der
Stadt Boizenburg/Elbe (als Hinzugezogene) eine Termin im Rahmen eines
Mediationsverfahrens statt. Ein Ergebnis ist hier jedoch – auch nach dem
Beratungstermin am 05. November 2015 mit den Herren Mohamad und Alan-
nicht zu erwarten.
- Die Kieswerk Menneke Karls GmbH hat auf Antrag an das Bergamt Stralsund eine Verlängerung der Hauptbetriebszulassung bis zum 30.09.2017 erhalten.
- In einer Beratung mit der OA-Leiterin im Amt Boizenburg-Land hat FBL III erfahren, dass die Nutzung der Sportanlage in Zahrensdorf durch das Land M-V eingestellt wird. Es wird überprüft, inwieweit Reparaturarbeiten erforderlich sind, (sämtliche Kosten werden unproblematisch vom Land übernommen). Danach wird die Sportstätte wieder der sportlichen Nutzung zur Verfügung stehen.
- Information über Kleingarten Kündigung des Pachtvertrages mit dem Kleingartenverein Ellerholz aus Gründen von Pachtrückständen wird vorbereitet. Grund hierfür ist der Pachtrückstand in Höhe von ca. 8.000,00 € zuzüglich diverser anderer Posten.
Eine
Berichtsvorlage wird erstellt.