Zu diesem Thema war Herr Möller von den VersorgungsBetrieben Elbe (VBE) geladen.

Er erläuterte den jetzigen Stand der Planungen zur Verwirklichung der Windenergieanlage (WEA):

-       Die frühzeitige Trägerbeteiligung  ist abgeschlossen, jetzt werden alle eingegangenen Anregungen und Bedenken in dem Verfahren abgewogen

-       Die Änderung der Flurgrenzen durch das Flurneuordnungsverfahren Gresse hat ergeben, dass nur noch 3 Anlagen in der Gemarkung Schwartow  verwirklicht werden können

-       Erst wenn allen Anregungen und Bedenken abgewogen sind, kann das Verfahren weitergeführt werden mit erneuter Trägerbeteiligung

-       Nach Vollendung des Verfahrens mit dem Feststellungsbeschlusses des F-Planes kann der nächste Schritt zur Bildung einer Projektgesellschaft nach dem künftigen  Gemeinde- und Bürgerbeteiligungsgesetz erfolgen.

D.h. dass die Gemeinde und Anwohner im Umkreis von fünf Kilometern um einen Windpark eine Geschäftsbeteiligung von mindestens 20% angeboten werden soll.

Sollte die Kommune eine Beteiligung , die auch das Risiko eines Verlustes des eingebrachten Kapitals birgt, nicht wünschen, muss eine festgelegte Gewinnbeteiligung an die Kommune als Ausgleichsabgabe  abgeführt werden.

 

 

Frau Zsinka

ergänzt die Aussagen von Herrn Möller dahingehend, dass die 5. Änderung des F-Planes nicht mit der Regionalplanung des Landes MV übereinstimmt und dass eine Abweichung vom RREP durch ein Zielabweichungsverfahren beantragt wurde.

Durch die Stellungnahme vom Biosphärenreservatsamt Schaalsee-Elbe und der Negativstellungnahme der Nachbargemeinde Gresse ist es erforderlich, erneute Abstimmungsgespräche mit Erläuterungen zu führen.

 

Herr Minister Pegel

-       Herr Pegel steht der Windkraftenergie sehr positiv gegenüber

-       Für die Planungen ist jede Stadt für sich selbst zuständig

-       Planungsprogramm des Ministerium für Wirtschaft, Bau und Tourismus ist dann zuständig, wenn:

o   Die Maßnahme nicht dem Raumordnungsprogramm entspricht

o   Durch ein Zielabweichungsverfahren kann WEA aber zur Genehmigung führen

o   Dieses Verfahren dauert aber seine Zeit.

o   Das Raumordnungsverfahren und das Zielabweichungsverfahren sollten gemeinsam durchgeführt werden

o   Die Abstandsflächen müssen eingehalten werden und sollen - nach Aussage des Planungsverbundes –sowohl im Innen- als auch im Außenbereich 1.000 m betragen.

 

Im zurzeit gültigen Regionalplan ist der Bau von WEA im genannten Stadtgebiet ausgeschlossen. Bei der Neuaufstellung des Regionalplanes kann das durch die Stadt Boizenburg dargestellte Windenergiegebiet in die Regionalplanung übernommen und auf den Flächen außerhalb dieses Gebietes der Bau von WEA ausgeschlossen werden.