Herr Gohsmann sprach die Problematik mit der Infrastruktur an.

-       Allgemeine Förderung bei Straßenausbau

Auf der Siedlung werden zurzeit mehrere alte Blöcke vollständig saniert, um ein gutes Wohnen zu ermöglichen, aber die kleinen Straßen befinden sich in einem schlechten baulichen Zustand. Diese Straßen sind Anliegerstraßen.

Gibt es hierfür aus einer Richtlinie heraus die Möglichkeit einer Förderung?

 

Herr Pegel – Ich gehe davon aus, dass ihre Verwaltung genau weiß, dass es für Anliegerstraßen keine Förderung von Seiten des Landes gibt. Jeder Ausbau hat durch die Kommune zu erfolgen und gemäß Straßenausbaubeitragssatzung in Verbindung mit dem Kommunalabgabengesetz hat die Stadt Anliegerbeiträge zu erheben.

Das Land fördert in erster Linie die Bundes-und Kreisstraßen und Hauptverkehrsstraßen mit einer wichtigen Verbindungswirkung der Kommunen.

Ich habe die Information, dass es ein Gespräch mit dem Straßenbauamt gegeben hat. Dabei  wurde über  Sanierungsaufwand für vorhandene wichtige Straßen gemäß der Förderrichtlinie, die nicht nur für Neu- und Ausbau sondern auch für Wiederherstellung (Sanierung) vorhandener schlechter Oberflächen gültig ist, beraten.

 

Frau Beese bestätigte das Gespräch mit dem Straßenbauamt Schwerin und teilte mit, dass zwei Bereiche d.h. von der Ampelkreuzung auf der B5 mit dem Kreuzungsbereich an der Tankstelle und die Berliner Straße bis zum ausgebauten Teil der Berliner Straße (Durchlass Gammgraben) unter die Förderung zur Oberflächensanierung fallen würden.

Die Verwaltung bereitet einen dementsprechenden Fördermittelantrag vor.

 

Die Strecke von der Tankstellenkreuzung bis zur Einmündung Gewerbegebiet B-Plan 12 fällt nicht unter die Förderung, da es sich um eine Anliegerstraße max. eine Innerortsstraße handelt.

 

Das Gleiche gilt für die von Herrn Gohsmann angesprochene Schillerstraße. Diese hat zwar die Funktion einer Innerortsstraße, aber bei einem Ausbau ist die Kostenbeteiligung der Anlieger gem. Satzung maßgebend.

Eine Förderung hierfür aus Landesmittel ist nicht gegeben.

 

-       Straßenlärm durch Altstadtpflaster

Ein zweites großes Problem ist das Altstadtpflaster im Bereich der Hauptverkehrsstraßen.

Der starke Berufsverkehr vom Bahnhof und aus Richtung Neuhaus läuft über die Altstadt, Hamburger Straße und dann auf die B5 in Richtung Hamburg.

Der Verkehr beginnt ca. 4:00 Uhr morgens und endet spät abends.

Durch das Pflaster und den ausgespülten Fugen ist der Lärmpegel sehr hoch.

Wäre es möglich für diesen Bereich erneut Fördermittel zu bekommen?

Die Sanierung der Straßen ist bereits mit Hilfe von  Fördermittel erfolgt.

 

Herr Pegel kann keine genaue Absage oder Zusage geben.

Natürlich muss bei Sanierung der Oberfläche  z.B. mit einer Asphaltdecke geprüft werden, welche und wie viel FÖ von der 1. Maßnahme zurück gezahlt werden müssten.

Eine erneute Förderung wird es nicht geben.

Eine zweite Möglichkeit wäre ein Fugenverguss, der sehr arbeitsaufwendig und kostenintensiv ist.

Ob dafür Fördermittel ausgereicht werden können, ist fraglich, da es sich um einen Unterhaltungsaufwand handelt und die Straße dadurch nicht in einen besseren (Ursprungs-) Zustand versetzt wird, der die Lebensdauer der Straße verlängert.