Sitzung: 08.10.2015 Stadtvertretung
Beschluss: geändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 20, Nein: 0, Enthaltungen: 1
Vorlage: 049/15/10
Beschluss:
049/15/10
Die Stadtvertretung der Stadt Boizenburg/Elbe beschließt, die Wertgrenze für investive Einzahlungen und Auszahlungen der Teilfinanzhaushalte gemäß § 4 Abs. 12 Gemeindehaushaltsverordnung-Doppik in Höhe von 10.000 € je Einzelmaßnahme festzulegen.