Beschluss: geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 20, Nein: 0, Enthaltungen: 1

Beschluss:  049/15/10

Die Stadtvertretung der Stadt Boizenburg/Elbe beschließt, die Wertgrenze für investive Einzahlungen und Auszahlungen der Teilfinanzhaushalte gemäß § 4 Abs. 12 Gemeindehaushaltsverordnung-Doppik in Höhe von 10.000 € je Einzelmaßnahme festzulegen.