Beschluss: ungeändert befürwortet

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Enthaltungen: 0

 

Herr Pamperin erläutert, dass die vorgeschlagene Wertgrenze von 20 T€ je Einzelmaßnahme unter 1 % der Gesamtsummen der investiven Auszahlungen in den Planjahren 2012-2015 liegt. Er verweist beispielhaft auf den Haushalt 2015, in dem bereits über 80 Seiten mit Zahlendarstellungen zu den investiven Maßnahmen vorliegen.

 

Für die Haushaltsberatungen werden von der Verwaltung alle beabsichtigten investiven Maßnahmen verteilt (internes Arbeitspapier der Verwaltung), auch diejenigen unter der Wertgrenze. Im zu beschließenden Haushaltsplan mit den Anlagen werden nur die investiven Ein- und Auszahlungen über der Wertgrenze dargestellt.

 

Herr Mieck fragt nach den Gesamtsummen. Herr Pamperin antwortet, dass die Gesamtsummen auf den Übersichten der Verwaltung mit den Summen der investiven Ein- und Auszahlungen des Finanzplanes abstimmbar sein müssen.

 

 

 

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung der Stadt Boizenburg/Elbe beschließt, die Wertgrenze für investive Einzahlungen und Auszahlungen der Teilfinanzhaushalte gemäß § 4 Abs. 12 Gemeindehaushaltsverordnung-Doppik in Höhe von 20.000 € je Einzelmaßnahme festzulegen.