Herr Frank          Möchte einen Einwand zur 4. Änderung des F-Planes zu den Flächen

4.1 b u. 4.1 c  machen.

Diese hat er bereits schriftlich bei der Anhörung zur Auslegung dargestellt.

Er befürchtet bei den zwei Flächen in Schwartow, die in Wohngebiet gewandelt wurden, dass sein Betrieb in weiterer Zukunft keinen Bestandsschutz mehr hat.

 

Herr Gohsmann               Die Änderungen in dem Flächennutzungsplan sind größten Teils aus bestehenden Satzungen und B-Plänen entstanden. Die beschlossene Abrundungssatzung sieht ein Wohngebiet in dem Bereich bereits vor. 

 

Frau Poltier weist darauf hin, dass zu Themen, die auf der Tagesordnung sind, von Bürgern keine Fragen gestellt werden dürfen, sowie keine weitere Behandlung sein soll.

Da die Empfehlung durch die Mitglieder des ABSVD jedoch bereits erfolgt ist, folgende Info dazu:

Frau Poltier bestätigte nochmal die Aussage von Herrn Gohsmann und liest den entsprechenden Passus aus der Begründung Fassung für den Feststellungsbeschluss vor.

In der 4. Änderung des F-Planes wurde nur die Abrundungssatzung eingearbeitet.

Jetzt besteht Bestandsschuss für den Betrieb, sollte darüber hinaus eine großflächige Erweiterung des Betriebes erfolgen, die der Duldung des Gewerbes nicht mehr entspricht, muss dieses mit einem Bebauungsplan erfolgen.

 

Herr Meyer        Es ist nicht mehr und nicht weniger ausgeschlossen, weil die Abrundungssatzung schon lange vorher beschlossen wurde.