Beschlussvorschlag:

Nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange untereinander und gegeneinander werden die Stellungnahmen zum Änderungsentwurf des Flächennutzungsplanes, wie in der Anlage dargestellt (Seite 1- 27), beschlossen.

 

Die Feststellung der 4. Änderung des Flächennutzungsplanes in der Fassung vom Juni 2015 wird beschlossen.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die Genehmigung zu beantragen.