Sitzung: 26.05.2015 Finanzausschuss
Beschluss: ungeändert befürwortet
Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 063/15/30
Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung beschließt auf ihrer Sitzung am 18.06.2015 die folgenden Eckdaten für die Gebührenvorschau:
Zu 1. Die zentrale und dezentrale Schmutzwasserbeseitigungsanlage soll im bestehenden Umfang weiter betrieben werden.
Zu 2. Für die zentrale und dezentrale Schmutzwasserbeseitigungsanlage werden unterschiedliche Gebührensätze kalkuliert. Für die dezentrale Schmutzwasser-beseitigungsanlage erfolgt die Kalkulation der Gebühr für die Behandlung der Fäkalschlämme aus Kleinkläranlagen und Abwasser aus abflusslosen Gruben.
Zu 3. Die Betriebs- und Unterhaltungskosten der zentralen Schmutzwasserbeseitigungsanlage sind zu 100 % über Gebühren zu decken.
Zu 4. Die Gebührenkalkulation erfolgt für das Jahr 2016/2017. Die Über-/Unterdeckung der Jahre 2013 und 2014 sind bei der Gebührenvorschau zu berücksichtigen.
Zu 5. Die Abschreibungen erfolgen weiterhin auf Basis der Anschaffungs- und Herstellungskosten, die in der Sachdarstellung unter Punkt 5 genannten Abschreibungssätze werden bestätigt.
Zu 6. Die Ermittlung der kalkulatorischen Verzinsung erfolgt mit einem Zinssatz von 1,055,%.
Zu 7. Die Kalkulation der Gebühren für die zentrale Schmutzwasserbeseitigungsanlage soll mit einem erwarteten Benutzungsumfang für 2016 von 525.000 m³ Abwasser und für 2017 von 535.000 m³ aus dem Stadtgebiet erfolgen. In der Kalkulation für die dezentrale Schmutzwasserbeseitigungsanlage sind für die Behandlung von Fäkalschlämmen 550 m³ (2016) und 450 m³ (2017) sowie von Abwasser aus abflusslosen Gruben jeweils 150 m³ anzunehmen.