Beschluss: geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 20, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschluss:  059/15/30

Die Stadtvertretung der Stadt Boizenburg/Elbe beschließt auf ihrer Sitzung am 21.05.2015 die 4. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Schmutzwasserbeseitigung der Stadt Boizenburg/Elbe mit der genannten Änderung des § 2 Abs. 6 (Schmutzwassergebührensatzung), vorbehaltlich der Zustimmung zur Auftragsvergabe für die Unterhaltung von Abwasseranlagen (Reinigung, Inspektion, Druckprüfung und Sanierung von Abwasseranlagen sowie Fäkalschlammabfuhr – Drucksache-Nr.: 058/15/30.