Herr Scholz         Die gekaufte Scheune für die Feuerwehr scheint nicht nutzbar zu sein.

Nach seiner Info hat sich vor Vertrag keiner der Verwaltung die Scheune richtig angesehen. 

Herr Meyer        Die Scheune die wir hatten ist in keinem besseren Zustand.

 

Herr Scholz         Sprach von Vergeudung der Steuergelder

Herr Gohsmann               Wer hat diese Aussage getroffen?

 

Herr Scholz         erwähnte ein Gutachten, dass die Standsicherheit beanstandet.

 

Die Verwaltung nimmt den Sachverhalt mit.

 

Stellungnahme zum Sachverhalt vom

Für den Erwerb des Gebäudes ohne vorherige Besichtigung durch die Vw gibt es keine entschuldigende Begründung. Die FFw Boi hatte schon seit mehreren Jahren auf dieses Gebäude reflektiert und immer wieder darauf hingewiesen, dass das Gebäude, das bis dahin als Lager genutzt wurde, zu klein und baufällig wäre. Durch die Kameraden der FFw wurde das neu erworbene Gebäude vorab besichtigt, jedoch stets im eingeräumten Zustand. Eine Einschätzung der fach- und sachunkundigen Kameraden bzgl. der Standsicherheit konnte nicht vorgenommen werden. Der Kaufvertrag wurde dann sehr zügig „durchgezogen“. Die Vw vertraute darauf, dass FFw sich das Gebäude umfassend angeschaut hatte. FFw hätte das Gebäude auch sofort in Nutzung genommen, nur  Bedenken vom FBL Bau und Ordnung bei der Objektübernahme –im leer geräumten Zustand- sprachen dagegen und wurden dann von der Bauordnungsbehörde, Lkr LUP, bestätigt. Auch in der Vw ist die spezielle Fachkenntnis bezüglich der Standsicherheit eines Gebäudes nicht vorhanden. In Erwartung des Beschlusses über den HHP 2015 hat Herr Bruhn als zuständiger Bearbeiter am 19. Mai 2015 einen Statiker zum Ortstermin gebeten, um ein Angebot zu erfragen. Der Statiker hat vor Ort die vernichtende Aussage getätigt, dass das Gebäude einsturzgefährdet ist. Eine schriftliche Stellungnahme folgt.

RA Prof. Schmidt wurde über diese neue Tatsache informiert und um Stellungnahme gebeten zur Rückabwicklung / Kaufpreisreduzierung des Vertrages.