Sitzung: 12.05.2015 Ausschuss für Bau und Verkehr
Herr Scholz Die gekaufte Scheune für die Feuerwehr scheint nicht nutzbar zu sein.
Nach seiner Info hat sich vor Vertrag keiner der Verwaltung die Scheune richtig angesehen.
Herr Meyer Die Scheune die wir hatten ist in keinem besseren Zustand.
Herr Scholz Sprach von Vergeudung der Steuergelder
Herr Gohsmann Wer hat diese Aussage getroffen?
Herr Scholz erwähnte ein Gutachten, dass die Standsicherheit beanstandet.
Die Verwaltung nimmt den Sachverhalt mit.
Stellungnahme zum Sachverhalt vom
Für
den Erwerb des Gebäudes ohne vorherige Besichtigung durch die Vw gibt es keine
entschuldigende Begründung. Die FFw Boi hatte schon seit mehreren Jahren auf
dieses Gebäude reflektiert und immer wieder darauf hingewiesen, dass das
Gebäude, das bis dahin als Lager genutzt wurde, zu klein und baufällig wäre.
Durch die Kameraden der FFw wurde das neu erworbene Gebäude vorab besichtigt,
jedoch stets im eingeräumten Zustand. Eine Einschätzung der fach- und
sachunkundigen Kameraden bzgl. der Standsicherheit konnte nicht vorgenommen
werden. Der Kaufvertrag wurde dann sehr zügig „durchgezogen“. Die Vw vertraute
darauf, dass FFw sich das Gebäude umfassend angeschaut hatte. FFw hätte das
Gebäude auch sofort in Nutzung genommen, nur
Bedenken vom FBL Bau und Ordnung bei der Objektübernahme –im leer
geräumten Zustand- sprachen dagegen und wurden dann von der Bauordnungsbehörde,
Lkr LUP, bestätigt. Auch in der Vw ist die spezielle Fachkenntnis bezüglich der
Standsicherheit eines Gebäudes nicht vorhanden. In Erwartung des Beschlusses
über den HHP 2015 hat Herr Bruhn als zuständiger Bearbeiter am 19. Mai 2015
einen Statiker zum Ortstermin gebeten, um ein Angebot zu erfragen. Der Statiker
hat vor Ort die vernichtende Aussage getätigt, dass das Gebäude
einsturzgefährdet ist. Eine schriftliche Stellungnahme folgt.
RA
Prof. Schmidt wurde über diese neue Tatsache informiert und um Stellungnahme
gebeten zur Rückabwicklung / Kaufpreisreduzierung des Vertrages.