Beschluss:

 

Bundesprogramm „Demokratie Leben!“

 

Einen „Tag der bunten Aktionen“ gab es am 16.04.2015.

Verschiedene Aktionen bzw. Veranstaltungen fanden statt, die sehr gut angenommen wurden. Nur die Veranstaltung (Kickerturnier) im Jugendclub am Bahnhof ist ausgefallen. Die Stadtvertreter/innen waren vor Ort, nur die Jugendlichen haben leider „gekniffen“.

 

Dieser Tag der bunten Aktionen  – gleichzusetzen mit einer Demokratiekonferenz (lt. Leitlinie d. Bundesprogrammes sind pro Jahr 2 Demokratiekonferenzen durchzuführen) - soll auch im Jahr 2016 wieder durchgeführt werden. Diese Form der Demokratiekonferenz wurde von allen Teilnehmenden begrüßt.

 

 

Kultur

Die Vorbereitungen für das Landpartiefest am 30./31. Mai 2015 laufen auf Hochtouren. Die angekündigten Besucher von 30-40Tausend über das gesamte Fest bedeute eine große  Herausforderung für die Stadt.

 

Anfrage Senioren- und Behinderten-Beirat in der letzten Sitzung

Die Veranstaltung findet am 07.05.2015 im Rathaus statt (Fahrtkosten werden vom Veranstalter übernommen).

 

Rückerstattungen Mittel BUT aus 2012 an Landkreis (Runderlass des Ministeriums für Arbeit, Gleichstellung und Soziales) vom 08.04.2015

Die Verrechnung der Bundesmittel 2014 mit den unverbrauchten Mitteln 2012 durch den Bund war unzulässig (Klage mehrerer Länder vor dem Bundessozialgericht war erfolgreich).

Der Bund zahlt die aufgerechneten Beträge an die Landkreise zurück. 

Diese zusätzlichen Mittel können für Schulsozialarbeit  an Grundschulen auf Antrag verwendet werden. Dieser Antrag wurde gestellt, Herr Wilmer hatte bereits auf diesen Sachverhalt hingewiesen.

 

Grundschulzentrum

Der Bürgermeister, Frau Czinka und Herr Pamperin waren beim Ministerium in Schwerin zu einem ersten Vorabgespräch zum Thema Sonderbedarfszuweisung. Vom Vertreter des Ministeriums wurde mitgeteilt, dass eine mögliche Förderung max. 50 % der förderfähigen Kosten betragen würde. Vor Antragstellung sollte geprüft werden, ob für den Schulneubau Städtebaufördermittel bekommen werden können. Die Schule liegt zwar außerhalb des  Sanierungsgebietes, aber für Schulen gibt es Ausnahmen. Dazu findet demnächst in Schwerin ein Gespräch mit dem zuständigen Referat statt.

 

Sonderbedarfsmittel gibt es nur, wenn die Gemeinde alle ihr zur Verfügung stehenden Möglichkeiten ausschöpft, um Einnahmen zu erreichen. Das heißt auch, dass die Hebesätze der Steuern auf die Landesdurchschnitte angepasst werden. Weiter gibt es die Mittel nicht für den Architektenwettbewerb und die Leistungsphase 1-4.

 

 

Im Investitionsplan-Entwurf sind  120 T€ für den Architektenwettbewerb vorgesehen. In den Doppelhaushalt des Landes 2016/2017 kann die Stadt nicht mehr aufgenommen werden.

 

Vermietung Kiosk Schwimmbad

Heute wurde der Pachtvertrag unterschrieben. Ab 15.05. ist das Naturerlebnisbad geöffnet.

 

 

Spielplatz Gothmann

Ein Bauantrag im vereinfachten Verfahren zur Errichtung eines Spielplatzes wurde gestellt.

 

 

Neue gesetzliche Regelungen im Wohngeld ab dem 01.01.2016

der vom Bundeskabinett beschlossene Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Wohngeldrechts und zur Änderung des Wohnraumförderungsgesetzes (WoGRefG) soll von Bundestag und Bundesrat beschlossen werden und am 01.01.2016 in Kraft treten.

 

Der Entwurf des WoGRefG sieht z.B. folgende Änderungen vor:

 

Anhebung der Tabellenwerte (über die Wohngeldformel) um durchschnittlich 39 %

  • regional gestaffelte Anhebung der Miethöchstbeträge um 7 % (Mietenstufe 1) bis 27 % (Mietenstufe 6)
  • Neuregelung des Alleinerziehendenfreibetrages
  • Weiterentwicklung des Freibetrags für Kinder mit eigenem Einkommen zu einem Taschengeldfreibetrag
  • Anhebung der Pauschale für Betriebs- und Instandhaltungskosten beim Lastenzuschuss

 

Es werden sowohl die Einkommensgrenzen als auch die zuschussfähige Miete oder Belastung (Miethöchstbeträge) erhöht. Dadurch erhalten bestehende Wohngeldbezieher mehr Wohngeld und zahlreiche Haushalte erstmals oder wieder einen Anspruch. Nach den Berechnungen des Bundes wird sich die Zahl der Wohngeldfälle wieder erhöhen. Bisher waren in den vergangenen Jahren Rückgänge zu verzeichnen.

 

 

Kinderwagenkino in Boizenburg

Ab Mai 2015 jeden ersten Mittwoch im Monat um 10.00 Uhr aktueller Film für Mütter mit Babies (geringe Laustärke, Wickeltisch, Kinderwagenplätze).

 

 

Fluchtweg Treppe GS An den Eichen

Planer beauftragt Leistungsphasen 5-8 (HA am 13.04.2015 (vorbehaltlich FA, keine Änderungen), HH-Ansatz 100 T€

 

 

Skatepark

Genehmigung liegt vor, Ausschreibung läuft

 

 

Schulisches Angebot 9+ an Regionalen Schulen

Das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur möchte nähere Regelungen zum Erwerb des ersten Schulabschlusses zu erlassen.

Um jeder Schülerin und jedem Schüler des Landes den Erwerb des ersten Schulabschlusses zu ermöglichen, soll neben bereits bestehenden Förderstrukturen zum Schuljahr 2015/2016 das schulische Angebot 9+ an ausgewählten Regionalen Schulen und Gesamtschulen eingerichtet werden.

Das schulische Angebot 9+ richtet sich an all jene Schülerinnen und Schüler, die die 9. Jahrgangsstufe besucht, aber nicht erfolgreich absolviert haben. Ziel ist es, den Schülerinnen und Schülern für den Erwerb der Berufsreife mehr Lernzeit zur Verfügung zu stellen. Durch einen verstärkten Praxisanteil sollen die Schüler motiviert und befähigt werden, direkt nach der Schule eine berufliche Ausbildung aufzunehmen.

In Abstimmung mit dem Schulleiter soll nicht teilgenommen werden, da die Kapazitätsgrenze erreicht bzw. überschritten ist.

 

 

Frau Kaiser schlägt vor, noch mehr Werbung für das Kinderwagenkino für junge Mütter zu machen (z.B. in der SG Motor Krabbelgruppe).