Sitzung: 06.05.2015 Ausschuss für Schule, Kita, Jugend und Sport
Beschluss:
Bundesprogramm „Demokratie Leben!“
Einen „Tag
der bunten Aktionen“ gab es am 16.04.2015.
Verschiedene
Aktionen bzw. Veranstaltungen fanden statt, die sehr gut angenommen wurden. Nur
die Veranstaltung (Kickerturnier) im Jugendclub am Bahnhof ist ausgefallen. Die
Stadtvertreter/innen waren vor Ort, nur die Jugendlichen haben leider
„gekniffen“.
Dieser Tag der
bunten Aktionen – gleichzusetzen mit
einer Demokratiekonferenz (lt. Leitlinie d. Bundesprogrammes sind pro Jahr 2
Demokratiekonferenzen durchzuführen) - soll auch im Jahr 2016 wieder
durchgeführt werden. Diese Form der Demokratiekonferenz wurde von allen
Teilnehmenden begrüßt.
Kultur
Die Vorbereitungen für das
Landpartiefest am 30./31. Mai 2015 laufen auf Hochtouren. Die angekündigten
Besucher von 30-40Tausend über das gesamte Fest bedeute eine große Herausforderung für die Stadt.
Anfrage Senioren- und Behinderten-Beirat in
der letzten Sitzung
Die Veranstaltung findet am 07.05.2015
im Rathaus statt (Fahrtkosten werden vom Veranstalter übernommen).
Rückerstattungen Mittel BUT aus 2012 an
Landkreis (Runderlass des Ministeriums für Arbeit, Gleichstellung und Soziales)
vom 08.04.2015
Die Verrechnung der Bundesmittel 2014
mit den unverbrauchten Mitteln 2012 durch den Bund war unzulässig (Klage
mehrerer Länder vor dem Bundessozialgericht war erfolgreich).
Der Bund zahlt die aufgerechneten Beträge
an die Landkreise zurück.
Diese zusätzlichen Mittel können für
Schulsozialarbeit an Grundschulen auf
Antrag verwendet werden. Dieser Antrag wurde gestellt, Herr Wilmer hatte
bereits auf diesen Sachverhalt hingewiesen.
Grundschulzentrum
Der Bürgermeister,
Frau Czinka und Herr Pamperin waren beim Ministerium in Schwerin zu einem
ersten Vorabgespräch zum Thema Sonderbedarfszuweisung. Vom Vertreter des
Ministeriums wurde mitgeteilt, dass eine mögliche Förderung max. 50 % der
förderfähigen Kosten betragen würde. Vor Antragstellung sollte geprüft werden,
ob für den Schulneubau Städtebaufördermittel bekommen werden können. Die Schule
liegt zwar außerhalb des
Sanierungsgebietes, aber für Schulen gibt es Ausnahmen. Dazu findet
demnächst in Schwerin ein Gespräch mit dem zuständigen Referat statt.
Sonderbedarfsmittel gibt es nur, wenn die Gemeinde alle ihr zur
Verfügung stehenden Möglichkeiten ausschöpft, um Einnahmen zu erreichen. Das
heißt auch, dass die Hebesätze der Steuern auf die Landesdurchschnitte angepasst
werden. Weiter gibt es die Mittel nicht für den Architektenwettbewerb und die
Leistungsphase 1-4.
Im
Investitionsplan-Entwurf sind 120 T€ für
den Architektenwettbewerb vorgesehen. In den Doppelhaushalt des Landes
2016/2017 kann die Stadt nicht mehr aufgenommen werden.
Vermietung Kiosk
Schwimmbad
Heute wurde der Pachtvertrag unterschrieben. Ab 15.05. ist das
Naturerlebnisbad geöffnet.
Spielplatz Gothmann
Ein Bauantrag im
vereinfachten Verfahren zur Errichtung eines Spielplatzes wurde gestellt.
Neue gesetzliche
Regelungen im Wohngeld ab dem 01.01.2016
der vom Bundeskabinett beschlossene Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Wohngeldrechts und zur Änderung des Wohnraumförderungsgesetzes (WoGRefG) soll von Bundestag und Bundesrat beschlossen werden und am 01.01.2016 in Kraft treten.
Der Entwurf des WoGRefG sieht z.B. folgende Änderungen vor:
Anhebung der Tabellenwerte (über die Wohngeldformel) um durchschnittlich 39 %
- regional gestaffelte Anhebung der Miethöchstbeträge um 7 % (Mietenstufe 1) bis 27 % (Mietenstufe 6)
- Neuregelung des Alleinerziehendenfreibetrages
- Weiterentwicklung des Freibetrags für Kinder mit eigenem Einkommen zu einem Taschengeldfreibetrag
- Anhebung der Pauschale für Betriebs- und Instandhaltungskosten beim Lastenzuschuss
Es werden sowohl die Einkommensgrenzen als auch die zuschussfähige Miete oder Belastung (Miethöchstbeträge) erhöht. Dadurch erhalten bestehende Wohngeldbezieher mehr Wohngeld und zahlreiche Haushalte erstmals oder wieder einen Anspruch. Nach den Berechnungen des Bundes wird sich die Zahl der Wohngeldfälle wieder erhöhen. Bisher waren in den vergangenen Jahren Rückgänge zu verzeichnen.
Kinderwagenkino in
Boizenburg
Ab Mai 2015 jeden ersten Mittwoch im Monat um 10.00 Uhr aktueller Film für Mütter mit Babies (geringe Laustärke, Wickeltisch, Kinderwagenplätze).
Fluchtweg Treppe GS
An den Eichen
Planer beauftragt Leistungsphasen 5-8 (HA am 13.04.2015 (vorbehaltlich FA, keine Änderungen), HH-Ansatz 100 T€
Skatepark
Genehmigung liegt vor, Ausschreibung läuft
Schulisches Angebot
9+ an Regionalen Schulen
Das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur möchte nähere
Regelungen zum Erwerb des ersten Schulabschlusses zu erlassen.
Um jeder Schülerin und jedem Schüler des Landes den Erwerb des ersten
Schulabschlusses zu ermöglichen, soll neben bereits bestehenden
Förderstrukturen zum Schuljahr 2015/2016 das schulische Angebot 9+ an
ausgewählten Regionalen Schulen und Gesamtschulen eingerichtet werden.
Das schulische Angebot 9+ richtet sich an all jene Schülerinnen und
Schüler, die die 9. Jahrgangsstufe besucht, aber nicht erfolgreich absolviert
haben. Ziel ist es, den Schülerinnen und Schülern für den Erwerb der
Berufsreife mehr Lernzeit zur Verfügung zu stellen. Durch einen verstärkten
Praxisanteil sollen die Schüler motiviert und befähigt werden, direkt nach der
Schule eine berufliche Ausbildung aufzunehmen.
In Abstimmung mit dem Schulleiter soll nicht teilgenommen werden, da die Kapazitätsgrenze erreicht bzw. überschritten ist.
Frau Kaiser schlägt vor, noch mehr Werbung für das Kinderwagenkino für junge Mütter zu machen (z.B. in der SG Motor Krabbelgruppe).