Herr Wilmer fragte an, welche Fristen das Kommunalabgabengesetz für die Neukalkulation der Gebühren festschreibt. Herr Pamperin erklärte, dass nach § 6 KAG eine  Frist von 5 Jahren für einen Kalkulationszeitraum vorgesehen ist (für die Bereiche Abwasser, Wasser, Abfall und Straßenreinigung). Kostenunterdeckungen sollen ausgeglichen werden. Die jetzt gültige Satzung ist aus dem Jahr 2010 und wurde bereits 2 x verlängert. Aus personellen Gründen konnte eine Neukalkulation bisher nicht umgesetzt werden. Herr Wilmer wies darauf hin, dass man in anderen Bereichen externe Berater hinzugezogen hat. Über mehrere Jahre unveränderte Entgelte  bei gleichzeitiger Erhöhung der Steuern steht im Widerspruch zur Kommunalverfassung.

Herr Wilmer machte den Vorschlag, die Satzung  bis zum Jahresende zu verlängern und die Verwaltung mit der Neukalkulation bis zum 01.01.2016 zu beauftragen.

Frau Kaiser meldete Bedenken an, dass die höheren Gebühren für die Sportstättennutzung Einfluss auf die Mitgliedsbeiträge in den Sportvereinen haben. Hier sollte man den sozialen Aspekt nicht unberücksichtigt lassen. Herr Pamperin führte dazu aus, dass eine Kalkulation als Beschlussgrundlage für eine Gebührensatzung vorliegen muss. Die Stadtvertretung kann  über die Höhe der tatsächlichen Entgelte beschließen, ggf. mit Kostenunterdeckungen. 

 

Der Ausschuss empfiehlt die Verlängerung der Benutzungs- und Entgeltordnung für Sportstätten der Stadt Boizenburg /Elbe  bis zum 31.12.2015.

Die Verwaltung wird mit der Kalkulation der Kosten und Neufassung der Benutzungs- und Entgeltordnung mit Wirksamkeit zum 01.01.2016. beauftragt.

Der Ausschuss für Finanzen ist in der nächsten Sitzung über diese Empfehlung zu informieren.