Sitzung: 18.02.2015 Ausschuss für Schule, Kita, Jugend und Sport
Vorlage: 024/15/30
Herr Wilmer fragte
an, welche Fristen das Kommunalabgabengesetz für die Neukalkulation der
Gebühren festschreibt. Herr Pamperin erklärte, dass nach § 6 KAG eine Frist von 5 Jahren für einen
Kalkulationszeitraum vorgesehen ist (für die Bereiche Abwasser, Wasser, Abfall
und Straßenreinigung). Kostenunterdeckungen sollen ausgeglichen werden. Die
jetzt gültige Satzung ist aus dem Jahr 2010 und wurde bereits 2 x verlängert.
Aus personellen Gründen konnte eine Neukalkulation bisher nicht umgesetzt
werden. Herr Wilmer wies darauf hin, dass man in anderen Bereichen externe
Berater hinzugezogen hat. Über mehrere Jahre unveränderte Entgelte bei gleichzeitiger Erhöhung der Steuern steht
im Widerspruch zur Kommunalverfassung.
Herr Wilmer machte
den Vorschlag, die Satzung bis zum
Jahresende zu verlängern und die Verwaltung mit der Neukalkulation bis zum
01.01.2016 zu beauftragen.
Frau Kaiser meldete Bedenken an, dass die höheren Gebühren für die Sportstättennutzung Einfluss auf die Mitgliedsbeiträge in den Sportvereinen haben. Hier sollte man den sozialen Aspekt nicht unberücksichtigt lassen. Herr Pamperin führte dazu aus, dass eine Kalkulation als Beschlussgrundlage für eine Gebührensatzung vorliegen muss. Die Stadtvertretung kann über die Höhe der tatsächlichen Entgelte beschließen, ggf. mit Kostenunterdeckungen.
Der Ausschuss empfiehlt die Verlängerung der Benutzungs- und Entgeltordnung für Sportstätten der Stadt Boizenburg /Elbe bis zum 31.12.2015.
Die Verwaltung wird mit der Kalkulation der Kosten und Neufassung der Benutzungs- und Entgeltordnung mit Wirksamkeit zum 01.01.2016. beauftragt.
Der Ausschuss für Finanzen ist in der nächsten Sitzung über diese Empfehlung zu informieren.