Eine Einwohnerin fragte an, ob es vertragliche Regelungen mit Sodexo über den Essenspreis  gibt, sodass die Kosten für das Essen für eine bestimmte Frist stabil bleiben. Weiter wurde gefragt, ob die Schulspeisung auch für die Öffentlichkeit aus dem Wohnumfeld zugänglich gemacht werden kann? Herr Pamperin erklärte, dass über eine öffentliche Nutzung noch nicht nachgedacht wurde. Dazu müssen die rechtlichen Voraussetzungen geprüft werden. Sodexo kann den Preis laut Vertrag nicht einseitig erhöhen. Es muss immer eine Kostensteigerung oder eine gesetzliche Regelung (wie z.B. durch den Mindestlohn) nachgewiesen werden. Herr Wilmer regte an, den Vertrag zur Verfügung zu stellen. Daraus sind die Rechte und Pflichten der Partner ersichtlich.  

 

Ein Vertreter des Senioren- und Behindertenbeirates fragte nach, ob im Haushalt Mittel für Aufwandsentschädigungen an z.B. Personen, die einen Vortrag halten (Erstattung Benzingeld), bereitgestellt werden können. Außerdem wies er darauf hin, dass sich die Volkssolidaritätsgruppe aus Altersgründen aufgelöst hat. Den ehemaligen Mitgliedern könnte man durch Veröffentlichungen im Internet die Möglichkeit geben, an Seniorenveranstaltungen (Bergtunnel) teilzunehmen. Herr Pamperin und Frau Dyrba erläuterten, dass auch der Senioren- und Behindertenbeirat einen Antrag auf Förderung der Vereine und Verbände im sozialen Bereich stellen kann, über den dann auf dem Verwaltungsweg entschieden wird.