Bauherr:                    Areal Development UG Herrn Rafi Bakhsh

Bauvorhaben:         Erweiterung SB Discounter am Bahnhof (NORMA)

                      Anbau an bestehenden Gebäude in Richtung Fr.-Reuter-Straße

                      Liegt in einem B-Plan.

 

Abstimmungsergebnis: 5/0/0

 

Bezüglich des Beschlusses für die Auftragsvergaben:

Frau Poltier erläutert kurz, dass die Verwaltung an Hand der Gewerbeanmeldungen für die einzelnen Gewerbe Listen angefertigt hat, die an die Ausschussmitglieder verteilt werden  mit der Bitte, diese mit noch bekannten Kleinfirmen zu ergänzen.

 

Vorlage Fischereck Widmung Straße

Für das Grundstück liegt seit Nov 2014 einen abschlägigen Bescheid zu einer Bauvoranfrage des Grundstückseigentümers vor.

-       Begründung Lage im  Naturschutzgebiet, vorliegende einzeilige Bebauung an der öffentlichen Straße

-       Antrag bezog sich auf eine  Bebauung in 2.bzw. 3. Reihe

-       Es wurden Möglichkeiten benannt:

1.       Einleitung eines Bauleitverfahrens (Anfrage wurde vom Antragsteller bei der Stadt nicht gestellt)

2.       Einreichung einer Klage gegen Ablehnung der Bauvoranfrage (auch diese wurde nicht gestellt)

Frau Poltier hat am Sitzungstag noch mit Herrn Rohde, zuständiger Kollege beim  Landkreises Ludwigslust-Parchim, gesprochen, dass eine Widmung des Teilstückes keine Aufhebung des Ablehnungsbescheides zur Bebauung in 2.u.3. Reihe ergibt. Die Ablehnung der gestellten Bauvoranfrage bleibt bestehen.

Ein möglicher B-Plan muss vom Eigentümer beantragt und auch finanziert werden.

 

Herr Scholz sprach den Sachverhalt an und wollte noch mal Information zu den einzelnen Gründen haben.

Frau Beese erläuterte  den Sachverhalt der Vorlage. Die Zusage von der Stadt war dahingehend, dass das Grundstück über das Bodenneuordnungsverfahren eine offizielle Verbindung zur öffentlichen Straße erhält und dieses wurde durch Übertragung des gekennzeichneten Flurstückes (in der Vorlage gelb gekennzeichnet) realisiert.

Von einer Widmung des Teilstückes war auch in dem damaligen Verfahren keine Rede.

 

Im letzten Jahr wurde im Zuge der Kanalbauarbeiten vom Grundstücksbesitzer gleichzeitig eine Befreiung vom Anschlusszwang Schmutzwasser beantragt, da er dort nie bauen möchte. Die Stadt sollte ihm nicht mal einen Hausanschluss bis zur Grundstücksgrenze raus legen. Der Hausanschluss wurde im Zuge der Baumaßnahme bis zum Grundstück gelegt.