Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 21, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschluss:  151/14/30

Die Stadtvertretung der Stadt Boizenburg/Elbe beschließt entsprechend § 5 der Verordnung über die Aufwands- und Verdienstausfallentschädigung für die

ehrenamtlich Tätigen der Freiwilligen Feuerwehren und deren Pflichtfeuerwehren in M-V vom 28.11.2013 die Zahlung von Aufwandsentschädigungen für Personen mit besonderen Aufgaben für den Jugendwart, den Stellv. Jugendwart, die

2 Zugführer und deren Stellvertreter sowie für den Schriftwart der Schwerpunkt-

Feuerwehr Boizenburg gemäß Sachdarstellung.