Sitzung: 17.12.2014 Stadtvertretung
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 21, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 151/14/30
Beschluss: 151/14/30
Die Stadtvertretung
der Stadt Boizenburg/Elbe beschließt entsprechend § 5 der Verordnung über die
Aufwands- und Verdienstausfallentschädigung für die
ehrenamtlich Tätigen
der Freiwilligen Feuerwehren und deren Pflichtfeuerwehren in M-V vom 28.11.2013
die Zahlung von Aufwandsentschädigungen für Personen mit besonderen Aufgaben
für den Jugendwart, den Stellv. Jugendwart, die
2 Zugführer und
deren Stellvertreter sowie für den Schriftwart der Schwerpunkt-
Feuerwehr Boizenburg
gemäß Sachdarstellung.