Beschluss: 151/14/30

Die Stadtvertretung der Stadt Boizenburg/Elbe beschließt entsprechend § 5 der Verordnung über die Aufwands- und Verdienstausfallentschädigung für die ehrenamtlich Tätigen der Freiwilligen Feuerwehren und deren Pflichtfeuerwehren in M-V vom 28.11.2013 die Zahlung von Aufwandsentschädigungen für Personen mit besonderen Aufgaben für den Jugendwart, den Stellv. Jugendwart, die zwei Zugführer und deren Stellvertreter sowie für den Schriftwart der Schwerpunktfeuerwehr Boizenburg gemäß Sachdarstellung.