Herr Wilmer erklärte, dass alle für den Kauf des Containers sind nur der Weg dahin der falsche ist. Bei einer nicht geplanten Investition ist ein Nachtragshaushalt erforderlich. Eine Ausnahme nach Kommunalverfassung wäre eine nicht erhebliche Investition (bei unter 5 T€ ist das erfüllt) und sie muss unabweisbar sein. Und das ist nicht der Fall.

 

Deshalb die Empfehlung der Ausschussmitglieder:

 

Der Hauptausschuss beschließt vorbehaltlich der Zustimmung des Finanzausschusses die Zahlung eines Zuschusses in Höhe von max. 4.800 € je zur Hälfte an die beiden Sportvereine zweckgebunden zum Kauf eines Containers, der nicht in das Vereinseigentum übergeht.

 Der Deckungsvorschlag sollte aus dem nichtinvestiven Bereich erfolgen.

 

Frau Altmann wies darauf hin, dass diese Vorlage bereits in der Verwaltung thematisiert wurde. Es fehlen 3 Kostenvoranschläge und die Unabweisbarkeit ist nicht gegeben.