Sitzung: 30.09.2014 Ausschuss für Bau und Verkehr
Beschluss:
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Herr
Seemann sprach nochmals die Sachlage mit der privaten Zuwegung über das
Grundstück von Fam. Kohl an.
Es wurde ein Antrag
gestellt, diese private Zuwegung als öffentliche Straße zu widmen.
Die vorh. Grundstücke
sind alle von der öffentlichen Straße „Fischereck“ erreichbar.
Im
Bodenneuordnungsverfahren in den Jahren 2000 ff war diese private Fläche im
Plantext nicht als öffentliche Straße festgesetzt. Alle öffentlichen Straßen
wurden vom Ministerium bestätigt. Es gab keine Veranlassung diese private
Fläche öffentlich zu widmen.
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Grundschule
an den Eichen
Die letzte
Brandschutzbegehung des Landkreises hat ergeben, dass dringend der zweite
Rettungsweg gebaut werden muss, ansonsten kann es zum Schließen der Nutzung im 1.OG kommen.
Die Verwaltung wird
sich mit Herrn Prill, der im Zuge der Vorbereitung einer möglichen Sanierung
bereits für die Stadt tätig war, in Verbindung setzen.
Kosten hierfür müssen
in 2015 eingestellt werden.
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Bauherr:
Sweet Tec GmbH
Bauvorhaben: Neubau Logistikzentrum mit Hochregallager
Baugrundstück: Lindhorst 4
BVH liegt im Geltungsbereich B-Plan 23.3. BVH entspricht den Festsetzungen.
Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB wird erteilt.
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Bauherr:
Betrieb für Bau und Liegenschaften M/V
Bauvorhaben: Sanierung von 3 Bestandsgebäuden sowie Neubau eines Tores für das AfBR Schaalsee und das STALU Westmecklenburg
Baugrundstück: Am Elbberg 8/9, Flur 17, Flurst. 101/4
Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB wird erteilt.
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Bauherr:
Hafencity GmbH & Co.KG
Bauvorhaben: Neubau eines Wohn- und Geschäftshauses
Baugrundstück: Hafenplatz
BVH liegt im Geltungsbereich des B-Planes 25.1.1. Abweichungen betreffen Fassade und Dachneigung, sind städtebaulich vertretbar und berühren nicht die Grundzüge der Planung.
Übereinstimmung mit Kaufvertrag:
Das Bebauungskonzept, welches Bestandteil des Kaufvertrages ist, sieht Wohnen & Betreuung als auch das MVZ (Versorgung) vor.
Verpflichtung des Käufers:
Vorlage eines genehmigungsfähigen Bauantrages für das erste Gebäude innerhalb eines Jahres nach Beurkundung, Baubeginn für das erste Gebäude innerhalb von 2 Jahren. Nach 5 Jahren Fertigstellung eines Gebäudes. Für die Fertigstellung der weiteren BVH steht ein Zeitraum von 10 Jahren zur Verfügung.
Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB wird erteilt.
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Pachtvertrag Am Färbergraben 2 (Schreiben vom 11.08.2014)
Pächter Heinrich und Helga Garber
Die Zustimmung wird erteilt.