Beschluss:

 

-       Herr Seemann sprach nochmals die Sachlage mit der privaten Zuwegung über das Grundstück von Fam. Kohl an.

Es wurde ein Antrag gestellt, diese private Zuwegung als öffentliche Straße zu widmen.

Die vorh. Grundstücke sind alle von der öffentlichen Straße „Fischereck“  erreichbar.

Im Bodenneuordnungsverfahren in den Jahren 2000 ff war diese private Fläche im Plantext nicht als öffentliche Straße festgesetzt. Alle öffentlichen Straßen wurden vom Ministerium bestätigt. Es gab keine Veranlassung diese private Fläche öffentlich zu widmen.

 

-       Grundschule an den Eichen

Die letzte Brandschutzbegehung des Landkreises hat ergeben, dass dringend der zweite Rettungsweg gebaut werden muss, ansonsten kann es zum Schließen der  Nutzung im 1.OG kommen.

Die Verwaltung wird sich mit Herrn Prill, der im Zuge der Vorbereitung einer möglichen Sanierung bereits für die Stadt tätig war, in Verbindung setzen.

Kosten hierfür müssen in 2015 eingestellt werden.

 

-       Bauherr: Sweet Tec GmbH

Bauvorhaben:   Neubau Logistikzentrum mit Hochregallager

Baugrundstück: Lindhorst 4

 

BVH liegt im Geltungsbereich B-Plan 23.3. BVH entspricht den Festsetzungen.

Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB wird erteilt.

 

 

-       Bauherr: Betrieb für Bau und Liegenschaften M/V

Bauvorhaben: Sanierung von 3 Bestandsgebäuden sowie Neubau eines Tores für das AfBR Schaalsee und das STALU Westmecklenburg

Baugrundstück: Am Elbberg 8/9, Flur 17, Flurst. 101/4

 

Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB wird erteilt.

 

-       Bauherr: Hafencity GmbH & Co.KG

Bauvorhaben: Neubau eines Wohn- und Geschäftshauses

Baugrundstück: Hafenplatz

 

BVH liegt im Geltungsbereich des B-Planes 25.1.1. Abweichungen betreffen Fassade und Dachneigung, sind städtebaulich vertretbar und berühren nicht die Grundzüge der Planung.

Übereinstimmung mit Kaufvertrag:

Das Bebauungskonzept, welches Bestandteil des Kaufvertrages ist, sieht Wohnen & Betreuung als auch das MVZ (Versorgung) vor.

Verpflichtung des Käufers:

Vorlage eines genehmigungsfähigen Bauantrages für das erste Gebäude innerhalb eines Jahres nach Beurkundung, Baubeginn für das erste Gebäude innerhalb von 2 Jahren. Nach 5 Jahren Fertigstellung eines Gebäudes. Für die Fertigstellung der weiteren BVH steht ein Zeitraum von 10 Jahren zur Verfügung.

 

Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB wird erteilt.

 

 

-       Pachtvertrag  Am Färbergraben 2 (Schreiben vom 11.08.2014)

Pächter  Heinrich und Helga Garber

 

Die Zustimmung wird erteilt.