Die Besichtigung der Grundschule „Ludwig-Reinhard“ war sehr interessant, dient derzeit aber nicht als Beratungsgrundlage zur Grundschulstandortfrage.

Herr Wilmer bemerkt, dass die Stadtvertretung am 28.08.2014 einen Beschluss (Beschlussvorlage: 106/14/30) zur Untersuchung  zum Grundschulstandort Boizenburg beschlossen hat. Die Verwaltung wurde ermächtigt und beauftragt, Lösungsvarianten in der Sachdarstellung und Begründung im Zuge der weiteren Bearbeitung der Thematik mit den entsprechenden Behörden und Planungsbeteiligten zu erörtern. Des Weiteren sind die Honorarkosten für die Erstellung einer aktuellen Kostenschätzung der Sanierungskosten für die Grundschule „Ludwig-Reinhard“ zu ermitteln sowie Fördermöglichkeiten zu ermitteln und aufzuzeigen.

 

Frau Schmidt weist darauf hin, dass nicht nur bauliche und kostenmäßige Gesichtspunkte bei der Entscheidung des Grundschulstandortes berücksichtigt werden dürfen. Zu berücksichtigen wären Aspekte wie die Bedeutung als stadt- und schulgeschichtliches Denkmal, inhaltliche Punkte zu den Schulen, die derzeitige Eingliederung in das Altstadtgebiet, Folgekosten, Folgenutzungsmöglichkeiten, etc.. Diesbezüglich hat sie schriftlich ihre Gedanken festgehalten, die diesem Protokoll als Anlage beigefügt werden.

 

Frau Claußen ergänzt, dass der Schülertransport und die Sicherheit der Schüler/innen gewährt sein müssen.

Eine weitere Frage wird von Herrn Wilmer eingeworfen, welchen Standpunkt das Schulamt zum Grundschulstandort vertreten würde, zwei Grundschulen zu einer Grundschule.

 

Im Zusammenhang mit der Beschlussfassung fordert Herr Wilmer die Verwaltung auf, dass den Stadtvertretern eine „ grobe Zeitschiene“ der einzelnen Verfahrensschritte zur Verfügung gestellt wird. Die Verwaltung sollte auch abklären, nicht nur welche Fördermöglichkeiten sich ergeben, sondern auch wann dann eine Landesförderung (in welchem Jahr) überhaupt in Aussicht stehe. Herr Wilmer befürchtet, dass die Stadt Boizenburg/Elbe mittelfristig keine Förderung erhält, da es viele Schulen in einem schlechteren baulichen Zustand gibt, die sanierungsbedürftiger sind.

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Abschließend bittet Herr Wilmer die Verwaltung darum, allen Ausschussmitgliedern die vorliegenden alten Unterlagen zu den Vorgängen der Sanierung, Umbau, Anbau der Grundschulen auszuhändigen. Dort wurden auch Aussagen getroffen, inwieweit die zwei Schulen zusammengefasst werden können und zum Bauzustand der Gebäude. Auch die neuen Mitglieder des Ausschusses haben ein Recht auf die bisherigen Gutachten und können nur mit ihrer Kenntnis die in Auftrag gegebenen Ermittlungen und Untersuchungen zum Grundschulstandort beurteilen und entscheiden.

Diese Forderung nach alten Unterlagen besteht auch fort, selbst wenn die Verwaltung diese Gutachten neu zusammenstellt

 

Als weiteren Punkt spricht Herr Wilmer die durchgeführte Brandschutzübung an der Grundschule „An den Eichen“ an. Es ist bekannt, dass mit einem Schreiben vom 07. April 2014 die Verwaltung auf die Erforderlichkeit der 2. Brandschutztreppe an dieser Schule hingewiesen wurde. Es muss ein weiterer Fluchtweg garantiert werden. Der Verwaltung wurde zur Mängelbeseitigung eine Frist bis zum 31.12.2014 gegeben.

Was hat die Verwaltung bisher unternommen, wie ist der Sachstand? Herr Wilmer bezweifelt, dass die Mängel noch bis zum 31.12.2014 beseitigt werden können, so dass evtl. die Stadt Boizenburg/Elbe bereits um Zeitaufschub bzw. um Fristverlängerung bei der Behörde gebeten hat. Herr Wilmer bittet um Information.

Des Weiteren bittet Herr Wilmer stets um Informationen der Stadtvertreter/innen, wenn es um so wichtige Punkte geht.

 

Frau Dyrba ergänzt, dass auch der SKS die Unterlagen erhält und nicht nur der Bauausschuss.

 

Der Tagungsordnungspunkt Grundschulstandort sollte nunmehr regelmäßig auf der Tagesordnung sein.

Unabhängig von den neuen Gutachten zum Grundschulstand, müssen im folgenden Jahr und in den nächsten Jahren Gelder in die Schulen investiert werden müssen, erwähnt Herr Wilmer abschließend.