1. Verschiebung der Sitzung im September

Da die Vergaben der Tiefbauarbeiten (SW-Kanal) noch durchgeführt werden müssen, wird um Verlegung des Sitzungstermins gebeten

 

            Alt       09.09.2014

            Neu    30.09.2014

 

Grund ist die Ausschreibung Teilbereich OT Bahlen, Terminkette wie folgt:

            Submission 29.09.2014

            ABSVD          30.09.2014

            STV                09.10.2014

            Baubeginn   Nov. 2014

 

  1. Beseitigung des ehemaligen Kulturhauses

Abbruch ist anzeigepflichtig. Zustimmung der Denkmalbehörde ist zum Abbruch notwendig, liegt mittlerweile vor. Erhalt unzumutbar. Stadt wird am Verfahren nicht beteiligt.

Lt. Gutachten des öffentlich bestellten und vereidigten Bausachverständigen Dipl.-Ing. P. Dühring sind die Gebäude aufgrund der vorhandenen Schädigungen verschlissen und nicht mehr sanierungs- bzw. instandsetzungswürdig. Der Verlust des Denkmalwertes ist nicht zu vermeiden.

 

  1. Die Baugenehmigungen für die Vorklärung Sweet Tec und der 24 WE der AWG liegen vor.

 

Die Genehmigungsunterlagen für die 24 WE der AWG sollen im nächsten ABSVD vorgelegt werden.