Von den Jungendlichen kam die Anfrage, wann die Lärmmessung für die Skateranlage erfolgt.

 

Die Genehmigungsfähigkeit von 2 Bauvoranfragen wird in Aussicht gestellt (Variante 1 + 3)

Es müssen dazu Lärmimmissionsprognosen erstellt werden. Nach Vorlage der Lärmprognose und Erstellung der Bauantragsunterlagen kann der Bauantrag beim Landkreis eingereicht werden.