Sitzung: 04.03.2014 Ausschuss für Bau und Verkehr
Beschluss: ungeändert befürwortet
Abstimmung: Ja: 4, Nein: 1, Enthaltungen: 0, Befangen: 1
Beschlussvorschlag:
- Der
Bebauungsplan Nr. 29 für den Bereich „Am Elbberg/ südlich der alten
Bundesstraße 5“ wird im vereinfachten Verfahren nach § 13 ohne Durchführung
einer Umweltverträglichkeitsprüfung geändert.
- Der Änderungsentwurf in der Fassung vom Februar 2014 wird gebilligt und nach § 3 Abs.2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt. Im Rahmen der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung ist darauf hinzuweisen, dass ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
- Den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wird Gelegenheit zur Stellungnahme nach § 4 Abs.2 BauGB gegeben.