Beschluss: ungeändert befürwortet

Abstimmung: Ja: 4, Nein: 1, Enthaltungen: 0, Befangen: 1

Beschlussvorschlag:

  1. Der Bebauungsplan Nr. 29 für den Bereich „Am Elbberg/ südlich der alten Bundesstraße 5“ wird im vereinfachten Verfahren nach § 13 ohne Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung geändert.
  2. Der Änderungsentwurf in der Fassung vom Februar 2014 wird gebilligt und nach § 3 Abs.2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt. Im Rahmen der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung ist darauf hinzuweisen, dass ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können. 
  3. Den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wird Gelegenheit zur Stellungnahme nach § 4 Abs.2  BauGB gegeben.