Sitzung: 04.03.2014 Ausschuss für Bau und Verkehr
Beschluss: ungeändert befürwortet
Abstimmung: Ja: 5, Nein: 0, Enthaltungen: 1, Befangen: 0
Beschlussvorschlag:
- Die während der
öffentlichen Auslegung des Vorentwurfes der Satzung für den Bebauungsplan
Nr. 23.3 der Stadt Boizenburg/Elbe für den Bereich „ Industriegebiet
Gammwiese- Nord“ vorgebrachten Anregungen der Öffentlichkeit sowie der
Stellungnahmen aus der Behördenbeteiligung und Beteiligung sonstiger
Träger öffentlicher Belange hat die Stadtvertretersitzung geprüft und -
wie in der Anlage dargestellt -
abgewogen.
- Der Entwurf in der Fassung vom Februar 2014 wird gebilligt und nach § 3 Abs.2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt. Im Rahmen der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung ist darauf hinzuweisen, dass ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
- Den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wird Gelegenheit zur Stellungnahme nach § 4 Abs.2 BauGB gegeben.