Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 18, Nein: 0, Enthaltungen: 2

Beschluss:  137/13/10

Die Stadtvertretung beschließt auf ihrer Sitzung am 23.10.2013 die folgenden Eckdaten für die Gebührenvorschau:

 

Zu 1.    Die zentrale und dezentrale Schmutzwasserbeseitigungsanlage soll im bestehenden Umfang weiter betrieben werden.

Zu 2.    Für die zentrale und dezentrale Schmutzwasserbeseitigungsanlage werden unterschiedliche Gebührensätze kalkuliert. Für die dezentrale Schmutzwasser-beseitigungsanlage erfolgt die Kalkulation der Gebühr für die Behandlung der Fäkalschlämme aus Kleinkläranlagen und Abwasser aus abflusslosen Gruben.

Zu 3.    Die Betriebs- und Unterhaltungskosten der zentralen Schmutzwasserbeseitigungsanlage sind zu 100 % über Gebühren zu decken.

Zu 4.    Die Gebührenkalkulation erfolgt für das Jahr 2014/2015. Die Über-/Unterdeckung der Jahre 2011 und 2012 sind bei der Gebührenvorschau zu berücksichtigen.

Zu 5.    Die Abschreibungen erfolgen weiterhin auf Basis der Anschaffungs- und Herstellungskosten, die in der Sachdarstellung unter Punkt 5 aufgeführten Abschreibungssätze werden bestätigt.

Zu 6.    Die Ermittlung der kalkulatorischen Verzinsung erfolgt mit einem Zinssatz von 1,7155,%.

Zu 7.    Die Kalkulation der Gebühren für die zentrale Schmutzwasserbeseitigungsanlage soll       mit einem erwarteten Benutzungsumfang für 2014 von 500.000 m³ Abwasser und für            2015 von 525.000 m³ aus dem Stadtgebiet erfolgen. In der Kalkulation für die          dezentrale Schmutzwasserbeseitigungsanlage sind für die Behandlung von          Fäkalschlämmen sind 600 m³ (2014) und 550 m³ (2015) sowie von Abwasser aus             abflusslosen Gruben jeweils 30 m³ anzunehmen..