Sitzung: 15.10.2013 Ausschuss für Bau und Verkehr
Beschluss: ungeändert befürwortet
Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 137/13/30
Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung beschließt auf ihrer Sitzung am
23.10.2013 die folgenden Eckdaten für die Gebührenvorschau:
Zu 1. Die zentrale und dezentrale Schmutzwasserbeseitigungsanlage soll im bestehenden Umfang weiter betrieben werden.
Zu 2. Für die zentrale und dezentrale Schmutzwasserbeseitigungsanlage werden unterschiedliche Gebührensätze kalkuliert. Für die dezentrale Schmutzwasser-beseitigungsanlage erfolgt die Kalkulation der Gebühr für die Behandlung der Fäkalschlämme aus Kleinkläranlagen und Abwasser aus abflusslosen Gruben.
Zu 3. Die Betriebs- und Unterhaltungskosten der zentralen Schmutzwasserbeseitigungsanlage sind zu 100 % über Gebühren zu decken.
Zu 4. Die Gebührenkalkulation erfolgt für das Jahr 2014/2015. Die Über-/Unterdeckung der Jahre 2011 und 2012 sind bei der Gebührenvorschau zu berücksichtigen.
Zu 5. Die Abschreibungen erfolgen weiterhin auf Basis der Anschaffungs- und Herstellungskosten, die in der Sachdarstellung unter Punkt 5 aufgeführten Abschreibungssätzen werden bestätigt.
Zu 6. Die Ermittlung der kalkulatorischen Verzinsung erfolgt mit einem Zinssatz von 1,7155,%.
Zu 7. Die Kalkulation der Gebühren für die zentrale Schmutzwasserbeseitigungsanlage
soll mit einem erwarteten Benutzungsumfang für 2014 von 500.000 m³ Abwasser
und für 2015 von 525.000 m³ aus dem Stadtgebiet erfolgen. In der Kalkulation für
die dezentrale Schmutzwasserbeseitigungsanlage sind für die Behandlung von Fäkalschlämmen sind 600 m³ (2014) und 550 m³ (2015) sowie von Abwasser aus
abflusslosen Gruben jeweils 30 m³ anzunehmen..