Beschluss: ungeändert befürwortet

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung beschließt auf ihrer Sitzung am 23.10.2013 die folgenden Eckdaten für die Gebührenvorschau:

 

Zu 1.   Die zentrale und dezentrale Schmutzwasserbeseitigungsanlage soll im bestehenden Umfang weiter betrieben werden.

Zu 2.   Für die zentrale und dezentrale Schmutzwasserbeseitigungsanlage werden     unterschiedliche Gebührensätze kalkuliert. Für die dezentrale Schmutzwasser-beseitigungsanlage erfolgt die Kalkulation der Gebühr für die Behandlung der Fäkalschlämme aus Kleinkläranlagen und Abwasser aus abflusslosen Gruben.

Zu 3.   Die Betriebs- und Unterhaltungskosten der zentralen Schmutzwasserbeseitigungsanlage sind zu 100 % über Gebühren zu decken.

Zu 4.   Die Gebührenkalkulation erfolgt für das Jahr 2014/2015. Die Über-/Unterdeckung der Jahre 2011 und 2012 sind bei der Gebührenvorschau zu berücksichtigen.

Zu 5.   Die Abschreibungen erfolgen weiterhin auf Basis der Anschaffungs- und Herstellungskosten, die in der Sachdarstellung unter Punkt 5 aufgeführten Abschreibungssätzen werden bestätigt.

Zu 6.   Die Ermittlung der kalkulatorischen Verzinsung erfolgt mit einem Zinssatz von 1,7155,%.

Zu 7.   Die Kalkulation der Gebühren für die zentrale Schmutzwasserbeseitigungsanlage

            soll mit einem erwarteten Benutzungsumfang für 2014 von 500.000 m³ Abwasser 

            und für 2015 von 525.000 m³ aus dem Stadtgebiet erfolgen. In der Kalkulation für

            die dezentrale Schmutzwasserbeseitigungsanlage sind für die Behandlung von             Fäkalschlämmen sind 600 m³ (2014) und 550 m³ (2015) sowie von Abwasser aus

            abflusslosen Gruben jeweils 30 m³ anzunehmen..