Kleingartenbesitzer auf städtischen Flächen

            Einige Gartenbesitzer möchten mit Zustimmung des Landkreises in den Anlagen

            abflusslose Gruben einbauen. Dazu benötigen sie aber die Zustimmung der

            Stadt als Grundstücksbesitzer.

            Mit der Entsorgungsfirma Ex-Rohr ist geprüft worden, ob diese Gruben   abgefahren werden können.

            Im Zustimmungsschreiben der Stadt muss festgehalten werden, dass für die

            Anlage bei Aufgabe des Gartens ein Rückbau erfolgen muss.

 

Antrag Sportverein Motor

            Der Sportverein hat einen Antrag auf Zuschuss zu einer Flutlichtanlage gestellt.

            Mit dem Kreissportbund wurde diesbezüglich gesprochen.

            Die Anlage kostet ca. 30.000,00 €, der Eigenanteil wären ca. 11.000,00 €.

            Es ist mit dem Verein ein langfristiger Nutzungsvertrag zu schließen (25 Jahre).

            Es sollen aber auch weiterhin kommunale Nutzungen möglich sein. Auch soll der              Rettungshubschrauber weiter dort landen können.

 

            Beschlussvorschlag:

            Der Ausschuss befürwortet den Antrag auf Zuschuss in Höhe des

            Eigenanteils von 11.000,00 €.

            Abschluss einer Nutzungsvereinbarung ist erforderlich.

 

Abstimmungsergebnis:   6/0/0