Beschluss:  116/13/30

Die Stadtvertretung der Stadt Boizenburg/Elbe beschließt:

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs.1 BauGB (Baugesetzbuch) wird in Form einer öffentlichen Auslegung für die Dauer eines Monats mit Gelegenheit zur Äußerung und zur Erörterung der Planung auf der Grundlage des Planentwurfes vom August 2013 statt.

 

Den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wird Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.