Beschluss: abgelehnt

Abstimmung: Ja: 0, Nein: 20, Enthaltungen: 0

Beschluss: 090/13/20

 

Die Stadtvertretung der Stadt Boizenburg/Elbe beschließt, einen Bürgerentscheid gemäß § 20 Kommunalverfassung des Landes M-V (KV M-V) i.V.m. §§ 17 f. Durchführungsverordnung zur Kommunalverfassung (KV-DVO) durchzuführen, bei dem die Frage zu beantworten ist: „Soll das städtische Gebäude der ehemaligen August-Bebel-Schule (Kirchplatz 6, 19252 Boizenburg/Elbe) zukünftig den Namen „Bürgerhaus“ tragen?“

Bei dieser Namensgebung handelt es sich um eine wichtige Entscheidung im eigenen Wirkungskreis.

 

Zum Abstimmungsleiter wird Herr Harald Jäschke und zur stellvertretenden Abstimmungsleiterin wird Frau Sandy Mandlik bestellt. Der Abstimmungsausschuss besteht aus dem für die Kommunalwahl 2009 gebildeten Gemeindewahlausschuss.

 

Der Bürgerentscheid wird gemeinsam mit der Bundestagswahl am 22.09.2013 in der Zeit von 8 bis 18 Uhr stattfinden. Das Abstimmungsgebiet bildet das Stadtgebiet und wird in Stimmbezirke entsprechend den Wahlbezirken der Bundestagswahl 2013 eingeteilt. Für jeden Stimmbezirk wird ein Abstimmungsvorstand gebildet, der aus dem jeweiligen für die Bundestagswahl 2013 gebildeten Wahlvorstand besteht. Neben der Abstimmung in den Abstimmungsräumen bzw. Wahllokalen wird im Rahmen des Bürgerentscheids auch eine Briefabstimmung zugelassen.

 

Durch die Namensgebung selbst entstehen keine Kosten, mit Ausnahme von eventuellen Namenszügen am Gebäude. Die Deckung erfolgt in diesem Fall durch den zusätzlichen Eigenanteil der Stadt an den Sanierungskosten.