Beschluss: ungeändert befürwortet

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung der Stadt Boizenburg/Elbe beschließt gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 24 „westlich des Stadtparks, nördlich Hamburger Straße“ für einen ca. 5,9 ha großen Bereich westlich des Stadtparkes, nördlich der Hamburger Straße und im Osten bis an den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 29 heranreichend. Der als Anlage beigefügte Lageplan (M 1:5.000) mit der Darstellung des Plangebietes ist Bestandteil des Beschlusses.

Die Planungsziele dieses Bebauungsplanes sind im Wesentlichen folgende Punkte:

  1. Auf dem Grundstück des ehemaligen Heizwerkes der ehemaligen Elbewerft sollen zukünftig gewerbliche Nutzungen zulässig sein, die mit der direkt angrenzenden Wohnbaunutzung verträglich sind. Hierzu ist ein eingeschränktes Gewerbegebiet festzusetzen, wo durch Festsetzungen gesichert wird, dass dort nur wohnbauverträgliche Betriebe, ähnlich wie in einem Mischgebiet, errichtet werden dürfen.
  2. Mit dem Bebauungsplan Nr. 29, der südwestlich angrenzend zwischen Hamburger Straße und Elbhang reine und allgemeine Wohngebiete festgesetzt hat, hat sich die Stadt bereits im Jahre 2008/2009 entschieden, den Wohnbaustandort Vier/Elbberg zu entwickeln und zu stärken und langfristig am Nordwestrand des Stadtparkes eine Wohnbauverbindung zur Siedlung zu schaffen. Mit der Festsetzung eines allgemeinen Wohngebietes auf dem ehemaligen Gärtnereigelände mit früheren Glashäusern nördlich des ehemaligen Heizwerkgeländes soll die wohnbauliche Entwicklung fortgeführt werden.
  3. Für den im planungsrechtlichen Außenbereich befindlichen Gartenbaumarkt soll durch die Festsetzungen eines sonstigen Sondergebietes dieser Standort gesichert werden, einschließlich der bauleitplanerischen Möglichkeit zur weiteren Entwicklung an dem Standort.
  4. Mit der Schaffung einer autofreien Wegeverbindung aus dem Stadtpark durch das Plangebiet bis zum Elbhang und dann aus dem Gebiet des B-Plans Nr. 29 weiterführend am Elbhang in Richtung Westen soll die Attraktivität dieser Erholungsinfrastruktur verbessert werden.

Mit dem Beschluss zur Aufstellung des B-Plans Nr. 24 für das jetzt 5,9 ha große Plangebiet erfolgt gleichzeitig die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses vom 14.05.2009 für ein kleineres, nur das ehemalige Elbewerft-Heizwerksgelände umfassende 2,6 ha große Plangebiet.

Damit es nicht zu Verwechslungen über die Lage des Plangebietes kommt, wird auch bei dem jetzt größeren Plangebiet die Bezeichnung B-Plan Nr. 24 beibehalten.