Kultur

 

Der Vertrag mit Herrn Scherling vom ehem. „Lauenburger Töpfermarkt“ wurde unterzeichnet. Der Kunsthandwerkermarkt findet zukünftig am  Tag des offenen Denkmals (der  2. Sonntag im September) auf dem Marktplatz statt. Kosten entstehen der Stadt dadurch nicht.

 

Nach den unzureichenden Besucherzahlen von unter 100 Personen zu Kulturveranstaltungen wie „Bidla Buh“ und „Schokolade- das Konzert“ können derartige Programme, bei denen die Künstler eine Festgage erhalten aus Kostengründen nicht mehr angeboten werden. Nur wenige Agenturen arbeiten auf prozentualer Basis. Dadurch wird die Bandbreite des kulturellen Angebotes für die Stadt Boizenburg eingeschränkt.

 

 Bericht Wohngeld

                                                                       2011                            2012

Zahlfälle (Durchschnitt im Monat):         266                               194

Gesamtzahlbeträge (im Jahr):                  385.797 €                  262.997 €

 

Stand Essenausgabe Tarnow-Schule (Übergangslösung)

 

Es konnte abgeklärt werden, dass die Elektroleitungen und die hygienischen Voraussetzungen  in dem Lehrküchenraum den Anforderungen entsprechen.

Am 20.02.2013 wurden Absprachen mit  der Firma GDS (Essenausgabe) getroffen. Durch Sodexo muss ein zweiter Warmhaltekonvektor für die Essenausgabe bestellt werden (3 -4 Wochen Lieferzeit), um die zeitgleiche Essensausgabe an zwei Ausgabestellen zu gewährleisten. Dadurch wird die Wartezeit verkürzt. Es fehlt noch eine Lösung zum erforderlichen Umsetzen des  Kiosk- Schrankes. Es muss eine zweite Arbeitskraft von GDS eingestellt werden, da ca. 1,5 Stunden mehr Arbeitszeit anfallen. Die Kostenklärung dazu ist noch nicht erfolgt (Problem der Leerzeiten zwischen den Ausgaben).

 

Herr Bönning fragte nach, ob die Firma GDS das Essen austeilt und den Imbissverkauf übernimmt und Sodexo das Essen anliefert. Das wurde von Herrn Pamperin bestätigt.

 

Videoüberwachung Schule

 

Die Videoüberwachung öffentlich zugänglicher Räume wird durch § 6b Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) geregelt. Zweckbindung, Datensparsamkeit und Transparenz sind wesentliche Aspekte des Datenschutzes und werden in dieser Vorschrift geregelt. Danach ist eine Überwachung nur zulässig, wenn sie zur Aufgabenerfüllung öffentlicher Stellen, zur Wahrnehmung des Hausrechtes oder anderer berechtigter, konkret festgelegter Interessen erforderlich ist und keine Anhaltspunkte bestehen, dass schutzwürdige Interessen der Betroffenen überwiegen. Auf die Überwachung ist hinzuweisen, die verantwortliche Stelle ist zu benennen (§ 6b BDSG).

Zulässigkeit

Die Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder hat in einer Entschließung zu den Risiken und Grenzen der Videoüberwachung den zulässigen Rahmen deutlich gemacht. „In Frage kommen kann unter anderem die Beobachtung einzelner öffentlicher Straßen und Plätze oder anderer öffentlich zugänglicher Orte, auf denen wiederholt Straftaten begangen worden sind, solange tatsächliche Anhaltspunkte dafür bestehen, dass dort weitere Straftaten begangen werden (Kriminalitätsschwerpunkte) und mit der Beobachtung neben der Sicherung von Beweisen eine Präventionswirkung erreicht werden kann; der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit ist dabei strikt zu beachten.“

Damit sind solche Maßnahmen nur in begründeten Einzelfällen denkbar, und auch nur dann, wenn keine anderen Maßnahmen mehr greifen. Falls eine Schule sich entschließe, zum Mittel der Videoüberwachung zu greifen, muss geprüft werden, ob die Überwachung verhältnismäßig und geeignet ist.

Ein Problem ist  die Umsetzung der  Echtzeitüberwachung, um eine zeitnahe Reaktion auf Straftaten zu sichern.

Alternativen wären verstärkte Kontrollfahrten der Polizei (Frau Soetbeer vom Ordnungsamt stellt eine Anfrage bei der Polizei wegen erhöhter Kontrollfahrten) oder ein privater Sicherheitsdienst.

Der Ausschuss sprach sich dafür aus, in der Folgezeit zu prüfen, wie viele Anzeigen eingehen um festzustellen, ob es sich um wiederholte Straftaten und somit um einen Kriminalitätsschwerpunkt handelt.

 Vertrag ASB Hort mit GS an den Eichen

(Anfrage Frau Hartmann von letzter Sitzung)

Mit dem ASB wurde am 01.10.2012 eine Vertragsergänzung über die Nutzung der Freifläche (Außengelände) und der Turnhalle (incl. WC)  vom Bürgermeister unterzeichnet. Darin wurden die Nutzungszeiten von Montag bis Freitag ab 13.30 Uhr vereinbart (unentgeltliche Nutzung gemäß Antrag des ASB). Hier muss eine zeitliche Begrenzung erfolgen. Es soll eine Übersicht über die Nutzung anderer Hort-Träger von städtischen Liegenschaften erstellt werden. Der Vertrag hat eine Laufzeit jährlich ab 01.10. Eine Kündigung bzw. Neuverhandlung ist zum 30.06.2013 möglich.

 

 

Eröffnung Schulküche L.-Reinhard-Grundschule am 07.03.2013

 

Die Ausschussvorsitzenden,  Sponsoren und die Presse  werden zur Eröffnungsfeier eingeladen. Das Programm wird durch die Schüler gestaltet. Die Finanzierung des Projektes erfolgte überwiegend durch Spenden.

 

Reinigung Schulen

Nach dem derzeitigen Sachstand wird die erstellte Mängelliste aufgearbeitet. Der Qualitätsaspekt muss bei der Prüfung der Leistungen im Vordergrund stehen.

Vorschlag der Verwaltung: die Tische statt 1 mal  2 mal wöchentlich abwischen

Daraus ergibt sich eine Preiserhöhung von 6,83 € pro Tag in den Grundschulen und 13,66 € pro Tag bei der Regionalen Schule. Es müssen ca. 5,0 T €  im Jahr (bei durchschnittlich 180 Schultagen) zusätzlich im Haushalt bereitgestellt werden (siehe Top 11 HH 2013).