Sitzung: 25.02.2013 Ausschuss für Schule, Kita, Jugend und Sport
Kultur
Der Vertrag mit
Herrn Scherling vom ehem. „Lauenburger Töpfermarkt“ wurde unterzeichnet. Der
Kunsthandwerkermarkt findet zukünftig am Tag des offenen Denkmals
(der 2. Sonntag im September) auf dem
Marktplatz statt. Kosten entstehen der Stadt dadurch nicht.
Nach den
unzureichenden Besucherzahlen von unter 100 Personen zu Kulturveranstaltungen
wie „Bidla Buh“ und „Schokolade- das Konzert“ können derartige Programme, bei
denen die Künstler eine Festgage erhalten aus Kostengründen nicht mehr
angeboten werden. Nur wenige Agenturen arbeiten auf prozentualer Basis. Dadurch
wird die Bandbreite des kulturellen Angebotes für die Stadt Boizenburg
eingeschränkt.
Bericht Wohngeld
2011 2012
Zahlfälle
(Durchschnitt im Monat): 266 194
Gesamtzahlbeträge (im Jahr): 385.797
€ 262.997
€
Stand Essenausgabe Tarnow-Schule (Übergangslösung)
Es konnte abgeklärt
werden, dass die Elektroleitungen und die hygienischen Voraussetzungen in dem Lehrküchenraum den Anforderungen
entsprechen.
Am 20.02.2013
wurden Absprachen mit der Firma GDS
(Essenausgabe) getroffen. Durch Sodexo muss ein zweiter Warmhaltekonvektor für
die Essenausgabe bestellt werden (3 -4 Wochen Lieferzeit), um die zeitgleiche
Essensausgabe an zwei Ausgabestellen zu gewährleisten. Dadurch wird die
Wartezeit verkürzt. Es fehlt noch eine Lösung zum erforderlichen Umsetzen
des Kiosk- Schrankes. Es muss eine
zweite Arbeitskraft von GDS eingestellt werden, da ca. 1,5 Stunden mehr
Arbeitszeit anfallen. Die Kostenklärung dazu ist noch nicht erfolgt (Problem
der Leerzeiten zwischen den Ausgaben).
Herr Bönning fragte nach, ob die Firma GDS das Essen austeilt und den
Imbissverkauf übernimmt und Sodexo das Essen anliefert. Das wurde von Herrn
Pamperin bestätigt.
Videoüberwachung
Schule
Die Videoüberwachung
öffentlich zugänglicher Räume wird durch § 6b
Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) geregelt. Zweckbindung,
Datensparsamkeit und Transparenz sind wesentliche Aspekte des Datenschutzes und
werden in dieser Vorschrift geregelt. Danach ist eine Überwachung nur zulässig,
wenn sie zur Aufgabenerfüllung öffentlicher Stellen, zur Wahrnehmung des Hausrechtes
oder anderer berechtigter, konkret festgelegter Interessen erforderlich ist und
keine Anhaltspunkte bestehen, dass schutzwürdige Interessen der Betroffenen
überwiegen. Auf die Überwachung ist hinzuweisen, die verantwortliche Stelle ist
zu benennen (§ 6b
BDSG).
Zulässigkeit
Die Konferenz der
Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder hat in einer Entschließung zu
den Risiken und Grenzen der Videoüberwachung den zulässigen Rahmen deutlich
gemacht. „In Frage kommen kann unter anderem die Beobachtung einzelner
öffentlicher Straßen und Plätze oder anderer öffentlich zugänglicher Orte, auf
denen wiederholt Straftaten begangen worden sind, solange tatsächliche
Anhaltspunkte dafür bestehen, dass dort weitere Straftaten begangen werden
(Kriminalitätsschwerpunkte) und mit der Beobachtung neben der Sicherung von
Beweisen eine Präventionswirkung erreicht werden kann; der Grundsatz der
Verhältnismäßigkeit ist dabei strikt zu beachten.“
Damit sind solche Maßnahmen
nur in begründeten Einzelfällen denkbar, und auch nur dann, wenn keine anderen
Maßnahmen mehr greifen. Falls eine Schule sich entschließe, zum Mittel der
Videoüberwachung zu greifen, muss geprüft werden, ob die Überwachung
verhältnismäßig und geeignet ist.
Ein Problem ist die Umsetzung der Echtzeitüberwachung, um eine zeitnahe
Reaktion auf Straftaten zu sichern.
Alternativen wären verstärkte
Kontrollfahrten der Polizei (Frau Soetbeer vom Ordnungsamt stellt eine Anfrage
bei der Polizei wegen erhöhter Kontrollfahrten) oder ein privater Sicherheitsdienst.
Der Ausschuss sprach sich
dafür aus, in der Folgezeit zu prüfen, wie viele Anzeigen eingehen um
festzustellen, ob es sich um wiederholte Straftaten und somit um einen
Kriminalitätsschwerpunkt handelt.
Vertrag
ASB Hort mit GS an den Eichen
(Anfrage Frau Hartmann von letzter Sitzung)
Mit dem ASB wurde am 01.10.2012 eine Vertragsergänzung über die Nutzung der
Freifläche (Außengelände) und der Turnhalle (incl. WC) vom Bürgermeister unterzeichnet. Darin wurden
die Nutzungszeiten von Montag bis Freitag ab 13.30 Uhr vereinbart
(unentgeltliche Nutzung gemäß Antrag des ASB). Hier muss eine zeitliche
Begrenzung erfolgen. Es soll eine Übersicht über die Nutzung anderer Hort-Träger
von städtischen Liegenschaften erstellt werden. Der Vertrag hat eine Laufzeit
jährlich ab 01.10. Eine Kündigung bzw. Neuverhandlung ist zum 30.06.2013
möglich.
Eröffnung Schulküche L.-Reinhard-Grundschule
am 07.03.2013
Die
Ausschussvorsitzenden, Sponsoren und die
Presse werden zur Eröffnungsfeier
eingeladen. Das Programm wird durch die Schüler gestaltet. Die Finanzierung des
Projektes erfolgte überwiegend durch Spenden.
Reinigung Schulen
Nach dem
derzeitigen Sachstand wird die erstellte Mängelliste aufgearbeitet. Der
Qualitätsaspekt muss bei der Prüfung der Leistungen im Vordergrund stehen.
Vorschlag der
Verwaltung: die Tische statt 1 mal 2 mal
wöchentlich abwischen
Daraus ergibt sich
eine Preiserhöhung von 6,83 € pro Tag in den Grundschulen und 13,66 € pro Tag
bei der Regionalen Schule. Es müssen ca. 5,0 T € im Jahr (bei durchschnittlich 180 Schultagen)
zusätzlich im Haushalt bereitgestellt werden (siehe Top 11 HH 2013).