Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 18, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschluss:   002/13/30

Die Stadtvertretung der Stadt Boizenburg/Elbe beschließt:

Das gemeindliche Einvernehmen gem. § 36 BauGB (Baugesetzbuch) für die Errichtung und den Betrieb des Biomasseheizkraftwerkes  am Stadtpark wird nicht erteilt.